EZB: Notenbankfähigkeit griechischer Anleihen als Sicherheiten für die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems
Frankfurt/Main (5.2.14) – Der EZB-Rat hebt bislang geltende Aussetzung der Mindestbonitätsanforderungen für von der Hellenischen Republik begebene oder garantierte marktfähige Finanzinstrumente auf.
Die Aufhebung steht im Einklang mit den geltenden Regelungen des Eurosystems, da derzeit nicht voneinem erfolgreichen Abschluss der Überprüfung des Anpassungsprogramms ausgegangen werden kann
Die Aufhebung hat keinerlei Auswirkungen auf den Status griechischer Finanzinstitute als Geschäftspartner
Der Liquiditätsbedarf betroffener Geschäftspartner des Eurosystems kann gemäß den Regelungen des Eurosystems durch die zuständige nationale Zentralbank gedeckt werden
Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat heute beschlossen, die Aussetzung derMindestbonitätsanforderungen für marktfähige Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben oder in vollem Umfang garantiert wurden, aufzuheben. Durch die Aussetzung konnten entsprechende Instrumente bislang für geldpolitische Geschäfte des Eurosystems genutzt werden, obwohl sie die Mindestbonitätsanforderungen nicht erfüllten. Die Entscheidung des EZB-Rats beruht auf der Tatsache, dass derzeit nicht von einem erfolgreichen Abschluss der Überprüfung des Anpassungsprogramms ausgegangen werden kann, und steht im Einklang mit den geltenden Regelungen des Eurosystems.
Für den Status griechischer Finanzinstitute als Geschäftspartner bei geldpolitischen Geschäften hat diese Entscheidung keine Konsequenzen. Der Liquiditätsbedarf von Geschäftspartnern, die nicht über ausreichende alternative Sicherheiten verfügen, kann gemäß den geltenden Regelungen des Eurosystems über die zuständige nationale Zentralbank mittels der Notfall-Liquiditätshilfe (ELA) gedeckt werden.
Die betroffenen Instrumente sind mit Fälligkeit des aktuellen Hauptrefinanzierungsgeschäfts (11. Februar 2015) nicht mehr als Sicherheiten zugelassen.

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