Frankfurt/Main (24.2.15) – In den letzten Jahren hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Vielzahl von Entscheidungen mit dem Verbraucherwiderrufsrecht beschäftigt. Ausgangspunkt für die Entscheidungen waren häufig Beteiligungen an Immobilienfonds oder anderen Geldanlageformen.

Rechtsanwalt Florian Frisse ist seit sieben Jahren als Anwalt tätig und seit drei Jahren Partner in der Kanzlei Kornmeier & Partner. Florian Frisse berät u.a. Verbraucher im Bereich von Immobiliendarlehen. – Foto: Christian Sauter
Langsam kommt es aber in den Köpfen der Verbraucher an: Diese Urteile haben weitreichende Konsequenzen für den wohl wichtigsten Vertrag im Leben eines Verbrauchers, für den Darlehensvertrag zur Finanzierung der eigenen Immobilie.
geldanlagen-nachrichten.de stellt in Kooperation mit der Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt die Rechtsprechung des BGH bzw. der obergerichtlichen Gerichte zum Widerrufsrecht im Bereich des Immobiliendarlehens dar. Der Artikel aus der letzten Woche (17.2.15) beschäftigte sich mit Frage, ob ein Widerruf auch bei Immobiliendarlehen in Fremdwährungen möglich ist. Heute schauen wir uns an, worauf bei einer Anschlussfinanzierung nach Ausübung des Widerrufsrechts zu achten ist.
Mit der Erklärung gegenüber der Bank, dass das Widerrufsrecht ausgeübt wird, ist es nicht getan. Denn das Darlehen ist in den meisten Fällen noch nicht getilgt. Deshalb wird für die restliche Darlehenssumme eine Anschlussfinanzierung innerhalb von 30 Tagen benötigt. Damit die Anschlussfinanzierung bei einer neuen Bank ohne Probleme funktioniert, darf es bei der alten Bank zu keinen Unregelmäßigkeiten bezüglich der Darlehensrückführung gekommen sein. Sonst wird eine Neufinanzierung schwierig. Gab es in den letzten Jahren Unregelmäßigkeiten mit der Ratenzahlung, dann sollte das Thema Widerrufsrecht nur nach umfassender anwaltlicher Beratung angegangen werden. Dabei könnten gerade diese Darlehensnehmer am meisten von einer Neufinanzierung nach der Ausübung des Widerrufsrechts profitieren, da die monatliche Belastung durch die aktuell günstigen Zinsen deutlich sinkt.
Eine weitere Herausforderung bei der Neufinanzierung liegt in dem Geschäftsverhalten der Banken. Oft kommt es vor, dass Kunden die aus einem „widerrufenen Darlehensvertrag“ kommen, eine Neufinanzierung verweigert wird. Ob eine solche Geschäftspolitik der Banken zulässig ist, ist fragwürdig. Jedoch gibt es in Deutschland mehr als 2000 Banken, so dass sich immer eine Bank finden dürfte, die das Darlehen finanziert. Zudem gibt es auch zahlreiche Darlehensvermittlungsunternehmen, die sich auf den Bereich Immobilienfinanzierung spezialisiert haben. Diese sind bei der Suche nach einer geeigneten Anschlussfinanzierung behilflich.
In der nächsten Woche werden wir uns mit dem Thema Widerrufsrecht bei mehreren Darlehensnehmern beschäftigen.

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