Bürger und Familien brauchen steuerliche Entlastung! BdSt zu Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag / Thema im Bundeskabinett

Berlin (24.3.15) – Dem Bund der Steuerzahler (BdSt) geht das bisherige Konzept zur Anhebung des Grundfreibetrags und zum Kinderfreibetrag nicht weit genug. „Das Konzept ist nur eine Minimallösung“, kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auf den Referentenentwurf, den das Bundeskabinett morgen beschließen will. „In Talkshows versprechen die Minister bessere Bedingungen für Bürger und Familien, jetzt müssen endlich Taten folgen.“

Das bisherige Konzept sieht nur eine Anhebung dieser Steuerfreibeträge nach dem Existenzminimumbericht vor. Darüber hinaus fordert der BdSt die Regierung auf, die ungerechte kalte Progression abzubauen und Alleinerziehende zu entlasten. Der Bund der Steuerzahler hatte sich bereits gegenüber dem federführenden Bundesfinanzministerium für Verbesserungen ausgesprochen: So fordert der Verband zum Beispiel, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 1.308 Euro pro Jahr auf mehr als 1.500 Euro pro Jahr anzuheben. Holznagel zur Begründung: „Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde seit mehr als zehn Jahren nicht aktualisiert und entspricht nicht mehr den heutigen Verhältnissen.“

Die Bundesregierung ist zudem in Verzug: Höherer Grund- sowie Kinderfreibetrag hätten bereits ab Januar 2015 gelten müssen. Jetzt ist eine rückwirkende Anhebung der Steuerbeträge erforderlich. Millionen Lohnabrechnungen müssen also nachträglich geändert werden. „Wenn im Referentenentwurf steht, dass die Maßnahmen nur geringe Auswirkungen auf die Wirtschaft hätten, ist das Schabernack“, sagt der BdSt-Präsident. „Für das Bummeln des Gesetzgebers müssen schließlich die Arbeitgeber zahlen. Für sie entsteht nun ein zusätzlicher Korrekturaufwand. Insgesamt bleiben die Vorschläge der Politik hinter den Erwartungen der Bürger zurück: zu wenig und zu spät!“

Hintergrund:

Der Gesetzgeber ist verpflichtet, einen bestimmten Teil des Einkommens steuerfrei zu stellen. Dieser so genannte Grundfreibetrag muss permanent an die wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden. Der steuerfrei zu stellende Betrag für Erwachsene und Kinder wird durch den Existenzminimumbericht ermittelt. Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag müssen danach für die Jahre 2015 und 2016 angehoben werden.

2014 (bisher geltend) 2015 2016
Grundfreibetrag 8.354 Euro 8.472 Euro 8.652 Euro
Kinderfreibetrag 7.008 Euro 7.152 Euro 7.248 Euro