CW Wiesbaden (26.4.15) – Für den 8. Sparkassentag Hessen-Thüringen im Kurhaus Wiesbaden hatte die Verbandsspitze ein sehr anspruchsvolles Thema gewählt, an dem sich erstklassige Fachleute und hoch mögende Sparkassenmanager abarbeiten konnten:„Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland – Illusion oder realisierbarer Verfassungsauftrag?“ Die Spannweite der Diskussionen reichte von der sogenannten „Fünf Sterne Stadt“, die alles für den Bürger bereit hält von warmem Klima, Wasserspielen über Wiesen und Wald und behaglichen Wohnbereichen zu günstigen Preisen. Die kalte Dusche kam dann mit den Problemen der Asylbewerber, von denen jeder Einzelne den deutschen Steuerzahler 10 000 Euro kostet. Dazwischen verkämpften sich die Landes- und Kommunalpolitiker mit den „Anforderungen an die Reform der föderalen Aufgaben und Finanzbeziehungen ab 2020.“ Alle Diskutanten befürchteten zunächst einmal ganz pauschal: „Stillstandsverwaltung, weil es uns zu gut geht!“
Souverän die Diskussionsbeiträge der Professoren Clemens Fuest (Präsident und wissenschaftlicher Direktor des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW Mannheim) und Bert Rürup (Präsident des Handelsblatt Forschungsinstituts / ehem. Wirtschaftsweiser). Die Moderatorin zwischen den beiden Herren war echt gefordert und vergaloppierte sich auch mal in ihrer Exegese des deutschen Sparkassenwesens. Die öffentlich-rechtlichen Institute sind (gottlob) nicht börsennotiert und passen somit auch nicht ganz zu Anja Kohls sonst so brillanten Spots aus dem Börsensaal vor den 8-Uhr-Nachrichten der ARD.
Am Abend vorher, beim ersten Expertengespräch mit dem Zeitzeugen Horst Teltschik, früher Kanzlerberater und Leiter der Münchener Sicherheitskonferenz, war ebenfalls das Phänomen zu beobachten, dass der Journalist mehr erzählte als der Gefragte. Dann wurde noch das leidige Thema „Atom-Macht Iran“ angesprochen und es könne doch nicht angehen, dass der Iran eine Atombombe bauen dürfe von wegen Israel. Teltschik ganz cool: „Wenn der Iran eine Atombombe werfen würde, was ich nicht glaube, schmeißen die Israelis 20. Wäre es wirklich so schlimm, wenn der Iran die Atombombe hätte?“ Der Moderator schluckte erkennbar.
Mit frappierender Eloquenz und konsequenter Gedankenführung begleitete Professor Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, das Auditorium – Sparkassen-Obere aus Hessen und Thüringen – in den Wust der verfassungsrechtlichen Grundlagen und Entwicklungsmöglichkeiten der Staatsfinanzierung und schuf Klarheit. Sein Thema: Anforderungen an die Reform der föderalen Aufgaben und Finanzbeziehungen ab 2020. Hier zwei Kostproben:
Reformvorschläge für das Bundes-(verfassungs-)recht
Am zweistufigen Staatsaufbau des Grundgesetzes und am daraus folgenden, seit 2006 geltenden Aufgabenübertragungsverbot zwischen Bund und Kommunen in Art. 84 Abs. 1 S. 7 und 85 Abs. 1 S. 2 GG ist festzuhalten. Aufgrund dessen kommt die Schaffung einer Mehrbelastungsausgleichspflicht unmittelbar zwischen dem Bund und der Gesamtheit der Kommunen für bundesgesetzlich verursachte Ausgaben nicht in Betracht. Art. 91e Abs. 2 S. 2 und Art. 106 Abs. 8 GG erfassen punktuelle Sonderkonstellationen für einzelne Kommunen. Eine Mehrbelastungsausgleichspflicht sollte auch zwischen Bund und Ländern nicht eingeführt werden.
Dennoch darf nicht verkannt werden, dass der Sozialstaat seine entscheidende Ausformung durch den Bundesgesetzgeber mit den daraus resultierenden und weiterwirkenden Kostenfolgen bereits vor der Statuierung des Aufgabenübertragungsverbotes erfahren hat.
Daher sollte es grundsätzlich beim bisherigen System der Beteiligungsmöglichkeit bzw. -pflicht des Bundes an Ausgaben von Ländern und Kommunen in Art. 104b, 91e Abs. 2, 106 Abs. 8 und 91a GG bleiben, wobei bei Art. 91a eine moderate Ausweitung näher zu prüfen ist, um bisherige spezielle Förderprogramme für die ostdeutschen Bundesländer nach und nach in ein gesamtdeutsches System für strukturschwache Regionen zu überführen.
Reformvorschläge für das Landes-(verfassungs-)recht
Aus den gleichen Gründen ist eine rückführende Anpassung der Soziallastenansätze im kommunalen Finanzausgleich geboten, wobei diese ausschließlich auf der Ebene der jeweiligen kommunalen Aufgabenträger anzusiedeln sind.
In den landesverfassungsrechtlichen Finanzausstattungsgarantien ist in Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein der „Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit des Landes“ zu streichen. In Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen ist die „Berücksichtigung der Aufgaben des Landes“ zu streichen. In Thüringen ist das dortige Konnexitätsprinzip ebenso wie bereits in allen anderen Flächenländern geschehen auf die Aufgaben- und Belastungsdifferenz bei allen Pflichtaufgaben zu erstrecken.
Wegen des in den letzten Jahren ausgeweiteten Anwendungsbereichs der landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen, bei denen es weder auf die Finanzkraft der jeweiligen Kommunen noch auf die Leistungsfähigkeit des Landes, sondern nur auf die notwendigen Ausgaben für die jeweilige Aufgabe ankommt, gelangen auch finanzstarke und sogar abundante Kommunen in den Genuss von finanziellen Ausgleichsleistungen, während der Umfang des allgemeinen kommunalen Finanzausgleichs tendenziell sinkt. Aufgrund dieses Befundes erlangen kommunal begünstigende Finanzausgleichsumlagen in den Finanzausgleichsgesetzen der Länder tendenziell zu Recht einen immer größeren Anwendungsbereich.
Aufgrund der Kombination von ausgeweiteten Bundesbeteiligungen an Geldleistungsgesetzen nach Art. 104a Abs. 3 (bzw. Art. 91e) GG und einer einwohnerbezogenen Umsatzsteuerbeteiligung der Kreisebene (Kreise und kreisfreie Städte) entschärft sich die Kreisumlageproblematik quantitativ erheblich, wobei insbesondere Kreise mit steuerkraftschwachen Gemeinden und hohen Sozialausgaben eine besondere Entlastung erfahren. Die in BVerwGE 145, 378 aufgezeigte Grenze der Kreisumlageerhebung kann so sicher eingehalten werden.
Zur Abfederung der Folgen des demografischen Wandels auf die Finanzausstattung einzelner Kommunen ist die Fläche als Bedarfsindikator für die Erfüllung zahlreicher raumbezogener und infrastruktureller Kreisaufgaben bei der Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die Kreisebene neben der Einwohnerzahl Aufgaben angemessen zu berücksichtigen.
Bei den der Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die Gemeinden und Kreise zugrunde liegenden Einwohnerzahlen bietet es sich an, bei Kommunen mit rückläufigen Einwohnerzahlen auf die (höhere) Einwohnerzahl mehrere Jahre vor der Referenzperiode oder auf den Durchschnitt der Einwohnerzahlen der letzten fünf Jahre abzustellen.
Grau Freund ist alle Theorie und grün der Sparkassen Lebensbaum
Nachdem der ideologische und intellektuelle Ober- und Unterbau für den Sparkassentag fest gemauert in der heimischen Erde stand, oblag es dem Geschäftsführenden Präsidenten des Sparkassen- und Giroverbandes Hessen-Thüringen, Gerhard Grandke, ganz großzügig die Strategie der öffentlich-rechtlichen Sparkassengemeinde darzulegen und weiterzuentwickeln. Er sprach zwar über Hessen und Thüringen meinte aber die gesamte Republik. Er hatte jeden Anlass dazu, haben doch die meisten Sparkassen Deutschlands schon ihre Beziehungen zur Hessischen Landesbank kräftig ausgebaut, arbeiten sie nun rund um Frankfurt oder Erfurt, sondern eben auch in NRW und Brandenburg oder Bayern, Baden Württemberg und anderswo.
Zum Auftakt des Sparkassentages war schon ein Weg weisendes Signal gegeben worden: Der Vorstand des Sparkassen- und Giroverbandes hat in Wiesbaden den Gremien der Helaba einstimmig empfohlen, den bisherigen Vorstandsvorsitzenden der Frankfurter Sparkasse, Herbert Hans Grüntker (59), zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes der Landesbank Hessen-Thüringen zu berufen. Er wird in wenigen Wochen als Nachfolger von Hans-Dieter Brenner Vorsitzender des Vorstands der Helaba. Im Auftrag von Gerhard Grandke wird er sich als Landesbankchef besonders der Entwicklung des Sparkassensektors widmen. Das ist die Basis des Geschäfts, der Humus für die Erträge! Er beschrieb auch die Lage in anderen Ländern.
Grandke: Sparkassen sind Kreditinstitute, also Unternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden und bankaufsichtsrechtlichen Regeln unterliegen. Sparkassen sind aber auch Instrumente staatlichen Handelns, insofern, als sie den gesellschaftspolitischen Zielen ihrer öffentlichen Träger verpflichtet sind und ihnen eine besondere Rolle zukommt.
Im hessischen und im thüringischen Sparkassengesetz heißt es: „Die Sparkassen sind dem gemeinen Nutzen dienende Wirtschaftsunternehmen“. Die Rolle der Sparkassen ist es, die Kommunen bei deren Aufgabenerfüllung umfassend zu unterstützen. Das ist in anderen Bundesländern auch so.
Ein grundlegender Bestandteil des öffentlichen Auftrages der Sparkassen ist die Versorgung der Bevölkerung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Diese Versorgung erfolgt sowohl im materiellen Sinne als auch in räumlicher Hinsicht. Für die USA hat der Wirtschaftsnobelpreisträger Robert Shiller erst vor kurzem eine „Renaissance der Sparkassenbewegung“ gefordert, weil dort jeder vierten Familie mit geringem Einkommen der Zugang zu elementaren Bankdienstleistungen wie dem Girokonto verwehrt bleibt.
Und selbst in Europa gibt es Staaten, in denen ganze Landstriche nicht mehr ausreichend mit Finanzdienstleistungen versorgt sind. Sie drohen somit kreditwirtschaftlich zu veröden.
Um die Jahrtausendwende hatten in Großbritannien zeitweise mehr als 5 Mio. Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto. Die fehlende Möglichkeit am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen, erschwerte den betroffenen Menschen die Aufnahme einer Beschäftigung, die Anmietung einer Wohnung oder den Bezug von Sozialleistungen. In Nordengland und Schottland zum Beispiel bemühen sich Menschen sparkassenähnliche Institute zu errichten, weil dort große Teile der Bevölkerung von den etablierten Banken links liegen gelassen werden. In Großbritannien ist die Not so groß, dass der britische Wirtschaftsminister John Vincent Cable nach leidvollen Erfahrungen mit den Banken in seinem Heimat-land inzwischen das Loblied auf die deutschen Sparkassen singt: „Wir können nur neidvoll nach Deutschland schauen, wo sehr leistungsfähige, regional verwurzelte und gemeinnützige Sparkassen das tun, was Banken eigentlich tun sollten: Unsere Ersparnisse auf sicherem Weg in Investitionen umwandeln, die einen realwirtschaftlichen Nutzen stiften.“
Aus den USA wird von einer Studie berichtet, die belegt, dass Filialschließungen im Zusammenhang mit der Fusion von Kreditinstituten zu negativen sozialen Folgen in den betroffenen Regionen geführt haben. Die Kreditvergabe wurde eingeschränkt. Es wurde weniger investiert. Die Immobilienpreise fielen. Die Regionen verarmten. Die Kriminalität stieg.
Auch in Deutschland ist die flächendeckende Versorgung mit Finanzdienstleistungen längst kein Automatismus und keine Selbstverständlichkeit mehr. Zwar gelten wir Deutschen mit unseren insgesamt rund 2.000 Kreditinstituten bei einem oberflächlichen Blick oft als „over-banked“, also als überversorgt mit Banken. Gerade in ländlichen Regionen kann aber von einer Überversorgung mit Kreditinstituten überhaupt keine Rede sein. Dort gibt es oft nur noch die örtliche Sparkasse und eine Genossenschaftsbank. Die großen Banken haben sich längst aus der Fläche zurückgezogen. Und die Direktbanken wollen aus Prinzip nicht in den ländlichen Regionen präsent sein.
Wie flüchtig Geschäftsbeziehungen sein können, hat auch so mancher Mittelständler in der Finanzkrise erfahren, als eine Reihe von Auslandsbanken Deutschland Hals über Kopf verlassen hat und darüber hinaus auch große Inlandsbanken ihr Kreditgeschäft spürbar eingedampft haben. Die hessen-thüringischen Sparkassen wollen eine Schutzwehr aufbauen und sein.
Grandke: In Hessen wie in Thüringen sorgen die Sparkassen für eine sehr gleichmäßige Versorgung der Bevölkerung: Pro 100.000 Einwohner hatten wir 2014
- – in Hessen 32 Geldautomaten, in Thüringen 31.
- – in Hessen 19 mitarbeiterbesetzte Geschäftsstellen, in Thüringen 16
- – in Hessen durchschnittlich 16 Mitarbeiter pro Geschäftsstelle, in Thüringen ebenfalls.
Die Marktanteile der Sparkassen in Hessen und Thüringen können sich sehen lassen. Zugegeben: einen Marktanteil wie bei Handwerkskrediten mit rund 61 % in Hessen und sagenhaften 88 % in Thüringen können wir im Einlagen- und im übrigen Kreditgeschäft nicht erreichen. Aber auch dort liegen wir mit unseren Marktanteilen ganz gut. Was nicht heißt, dass wir uns ausruhen dürften. Ganz im Gegenteil. Wer flächendeckend und für jedermann da sein will, muss immer daran arbeiten, besser zu werden.
Sparkassen ist die Finanzbildung breiter Bevölkerungsschichten nicht gleichgültig. So gibt es für Kinder und Jugendliche den Sparkassen-Schulservice, das Planspiel Börse und den Deutschen Gründerpreis für Schüler. Junge Erwachsene können den Beratungsdienst Geld und Haushalt in Anspruch nehmen. Eine enge Zusammenarbeit gibt es mit den Schuldnerberatungsstellen. Der SGVHT zum Beispiel ist in Thüringen seit vielen Jahren Mitglied im Netzwerk Schuldenprävention, dessen Federführung bislang beim Sozialministerium lag. Die Probleme sind längst nicht alle behoben. Ab und zu holt man sich neue in Haus.
Helaba-Gremien stimmen der Neuordnung des Haftungsverbundes der Sparkassen-Finanzgruppe einstimmig zu:
Der Verwaltungsrat und die Trägerversammlung der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen haben jetzt der Neufassung der Satzung für das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe einschließlich der zugehörigen Grundsätze der risikoorientierten Beitragsbemessung sowie der Grundsätze für das Risikomonitoring einstimmig zugestimmt. Besonders kritisch sehen Insider und Experten den Beschluss deshalb, weil über die Rettung von Landesbanken im DSGV künftig nur noch einstimmig beschlossen werden soll. Die starken Hessen glauben jedoch nun endgültig einen Hebel in Händen zu haben, um andere Landesbanken in die Schranken zu weisen und auszuschalten. Oft genug haben alle Mitglieder der Sparkassen-Familie für die Unvernunft einiger weniger bluten müssen. Mit der Neuordnung des Haftungsverbundes verbindet sich auch eine Konzentration der Kapitalkraft im DSGV, dabei liegt das Schwergewicht ganz eindeutig beim hessischen Verbund und der Helaba.
Die Bürde des Tages wird für die nächsten Jahre Herbert Hans Grüntker (59) aufgeladen. In Wiesbaden wurde er bereits zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Helaba gekürt und demnächst wird er als Vorstandsvorsitzender die Nachfolge von Hans-Dieter Brenner antreten. Brenner wird zum 30. September 2015 in den Ruhestand. „In diesem Monat werde ich 63 Jahre alt. Nach 14 Jahren der Verantwortung im Vorstand – davon mehr als 6 Jahre als Vorstandsvorsitzender – entspricht dieser Schritt meiner persönlichen Lebensplanung“, erklärt Brenner. Grüntker, bislang Vorstandsvorsitzende der Frankfurter Sparkasse 1822, muss dagegen seine Lebensplanung weniger gemütlich ausrichten. Er muss jetzt der starke Mann in der starken Helaba sein, die wiederum Kernpunkt der des wuchtigen SGVHT ist. Und der Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen hat an seine Spitze den gewaltigen Gerhard Grandke, den Baumeister der gewichtigsten Sparkassen-Gruppe im Herzen der Republik!
Christoph Wehnelt

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