Frankfurt/Main (26.10.15) – Seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise sind die nominalen Zinsen insbesondere bei Bankeinlagen auf ein historisch niedriges Niveau gesunken. Hiervon sind nicht zuletzt die deutschen Privathaushalte betroffen, die traditionell einen bedeutenden Anteil ihres Geldvermögens in Form dieser Einlagen halten. In der öffentlichen Diskussion wird daher vielfach die Frage gestellt, ob sich Sparen überhaupt noch lohne.
Tatsächlich stellen Bankeinlagen aber nicht die einzige Anlageform im Portfolio der privaten Haushalte dar; auch Versicherungsansprüche und Wertpapiere machen einen wesentlichen Anteil ihres Geldvermögens aus. Eine Beschränkung der Diskussion auf Einlagenzinsen greift damit zu kurz. Die Betrachtung der Nominalzinsen ist zudem nur bedingt geeignet, um die Höhe der Vermögenseinkommen adäquat einzuschätzen. Vielmehr ist in diesem Zusammenhang die Betrachtung realer Renditen geboten, welche neben inflationsbedingten Kaufkraftverlusten auch andere Ertragskomponenten wie Bewertungseffekte und Dividenden berücksichtigen.
Bei Einbeziehung aller wesentlichen Anlageformen im Geldvermögen der privaten Haushalte war das reale Renditeniveau in den vergangenen Jahren höher, als es die Einlagenzinsen suggerieren. Ursächlich hierfür ist unter anderem die Tatsache, dass das Geldvermögen auch andere, renditestärkere Anlageformen einschließt. Darüber hinaus war die reale Gesamtrendite der privaten Haushalte auch in der Vergangenheit zeitweise schon niedrig, teils sogar weitaus niedriger als in den letzten Jahren.
Diese realen Renditen haben das Spar- und Anlageverhalten deutscher Privathaushalte seit Beginn der neunziger Jahre indes allenfalls geringfügig beeinflusst. Stattdessen dürften einkommens- und vermögensbezogene sowie demografische Faktoren und der institutionelle Rahmen ungleich wichtigere Determinanten sein. Darüber hinaus scheinen Präferenzen bezüglich der Liquidität und des Risikogehalts der Anlageformen das Verhalten zu prägen. Daran dürfte sich auch im Niedrigzinsumfeld nichts Wesentliches geändert haben. Tatsächlich lässt die anhaltend hohe Risikoaversion die Bedeutung von Renditen als Determinanten des Anlageverhaltens weiter in den Hintergrund rücken.
Personalausgaben des Staates: Entwicklung und Perspektiven
Der Personalbestand des deutschen Staates umfasst derzeit rund 4½ Millionen Personen. Diese erbringen öffentliche Leistungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Kinderbetreuung, innere und äußere Sicherheit, Justizwesen sowie in der allgemeinen Verwaltung. Die Ausgaben für das Personal beliefen sich zuletzt auf über 250 Mrd € pro Jahr und machten damit rund ein Fünftel der Staatsausgaben aus.
Die Aufwendungen für aktives Personal wuchsen vor allem infolge eines Personalabbaus seit der Wiedervereinigung spürbar schwächer als die Wirtschaftsleistung. In den letzten Jahren kam dieser Trend aber aufgrund etwas stärkerer Bezügeanhebungen und Personalaufstockungen vor allem für Bildung und Kinderbetreuung zum Ende. Die Ausgaben für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger expandierten dagegen aufgrund deren wachsender Zahl über die gesamte Zeitspanne kräftig.
Der Beschäftigungsumfang beim Staat ist letztlich abhängig von der gewünschten Menge der von diesem direkt erbrachten Leistungen. Für die kommenden Jahre zeichnet sich hier tendenziell eine leichte Ausweitung ab – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der hohen Flüchtlingszuwanderung.
Hinsichtlich der Bezügeentwicklung ist wohl wie in den letzten Jahren eine grobe Anlehnung an den privaten Sektor zu erwarten. Die Versorgungsausgaben werden aufgrund der aktuellen Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten kräftiger expandieren, auch wenn Leistungseinschränkungen und ein steigendes Pensionseintrittsalter dämpfend wirken. Die vielfach gebildeten Versorgungsrücklagen und -fonds sind grundsätzlich zu begrüßen. Generell erscheint es wünschenswert, dass sich die Altersvorsorge für das verbeamtete Personal umfassend in den Budgets niederschlägt, um die vollständigen Kosten des laufenden Personaleinsatzes widerzuspiegeln. Eine Entlastung künftiger Budgets würde aber nur erreicht, wenn dafür keine zusätzlichen Kredite aufgenommen werden.
Perspektivisch dürfte eine Überprüfung der Pensionsregelungen – wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch hinsichtlich einer Anhebung der Regelaltersgrenze über 67 Jahre hinaus – auf der Agenda bleiben.
Im Vergleich der staatlichen Ebenen fallen die Personalkosten und dabei insbesondere der absehbare Anstieg der Versorgungsausgaben bei den Ländern am stärksten ins Gewicht. Im Jahr 2020 wird für sie die Schuldenbremse mit der Vorgabe eines (strukturellen) Haushaltsausgleichs endgültig in Kraft treten. Soweit bis dahin noch Konsolidierungsbedarf besteht, sind die Ausgaben für aktives Personal und Versorgungsleistungen aufgrund ihres hohen Gewichts ein wichtiger Anknüpfungspunkt. Hier besteht die Möglichkeit, beispielsweise bei der Besoldung und gegebenenfalls auch bei den tariflich vereinbarten Entgelten stärker zwischen den Ländern zu differenzieren. Dabei könnten auch unterschiedliche Preisniveaus in den Ländern Abweichungen in den Bezügen rechtfertigen.

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