BHF-Bank: Einlagensicherung – Mehr Sicherheit durch europäische Solidarität?

 

Frankfurt/Main (27.1.16) – Mit dem Aufbau einer einheitlichen europäischen Finanzarchitektur sollen Lehren aus der globalen Finanzkrise gezogen werden, die zuerst das Finanzwesen und schließlich ganze Staaten in den Abgrund zu ziehen drohte. Die Krise war durch das Platzen der US-amerikanischen Immobilienblase ausgelöst worden, die – von einer tiefen Vertrauenskrise begleitet – das Fundament der Finanzwirtschaft empfindlich erschüttert hat. Die Folgen sind bekannt: Lehman Brothers musste Konkurs anmelden, andere Institute wankten und konnten nur dank massiver Staatseingriffe gerettet werden. Um bei künftigen Finanzkrisen die Risiken für die öffentlichen Haushalte und den Steuerzahler zu begrenzen, beschlossen die Länder der Europäischen Union daraufhin eine tiefgreifende Reform ihres Bankensektors. Mit dem im November 2015 eingebrachten Vorschlag einer europäischen Einlagensicherung möchte die EU-Kommission diese Reform nun um einen weiteren Baustein ergänzen, stößt dabei aber auf starke Vorbehalte in einzelnen Mitgliedstaaten.

Die von der EU angestrebte Bankenunion soll das Ziel eines stabileren und selbsttragenden Finanzsektors verwirklichen helfen. Das Konzept sieht drei Elementen vor: den Ende 2014 eingeführten einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), den seit Januar 2015 gültigen Abwicklungsmechanismus (SRM) und schließlich die noch ausstehende einheitliche Einlagensicherung. Während Aufsicht und Abwicklung bereits schwerpunktmäßig auf europäischer Ebene organisiert sind, wird um eine länderübergreifende Einlagensicherung noch gerungen.

Die grundsätzliche Notwendigkeit einer Einlagensicherung wird weder von den Interessenverbänden noch von der Politik in Frage gestellt. Ein Vorteil dieses Sicherungsmechanismus ist seine stabilisierende Wirkung auf das Bankensystem. Durch das Versprechen, Einleger vor dem Verlust ihrer Bankguthaben zu schützen, fördert eine Einlagensicherung das Vertrauen in die beteiligten Banken und reduziert damit die Gefahr eines „Bankruns“, eines panikartigen Abzugs von Bankeinlagen durch die Kunden. Je umfangreicher dabei der Pool an sicherungsgebenden Banken ist, desto größer ist mutmaßlich das Vertrauen in diese Sicherung.

Diesen generellen Überlegungen folgend werden derzeit Bankguthaben in der Europäischen Union durch nationale Einlagensicherungssysteme geschützt. Im Rahmen der europäischen Bankenunion soll eine schrittweise Harmonisierung der bestehenden Systeme umgesetzt werden. Als erster Schritt wurde eine einheitliche Deckungssumme von 100 000 Euro je Kunde und Bank vereinbart. Mitteilungen die auf diese Regelung hinweisen, wurden beispielsweise zum Jahreswechsel 2015 von den Banken verschickt. Im Entschädigungsfall sollen dann bankenfinanzierte Einlagensicherungen in den betroffenen Ländern die Auszahlung der garantierten Einlagen sicherstellen. Einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 folgend sind diese rein nationalen Fonds bis zum Jahr 2023 mit 0,8 Prozent der landesweiten Einlagen zu befüllen. Die im Sicherungsfonds hinterlegten Finanzmittel dienen dabei ausschließlich dem Zweck, für den Fall der Abwicklung einer Bank die garantierten Einlagen zu sichern, also dann, wenn die vorhandenen Vermögensgegenstände der abzuwickelnden Bank nach Heranziehung von Aktionären und anderen Gläubigern nicht ausreichen, um die Einleger schadlos zu halten. Es ist kein „Feuerwehrfonds“ zur Bankenrettung.

Aufbauend auf den bereits beschlossenen Maßnahmen legte die EU-Kommission im November letzten Jahres einen neuen Entwurf vor, der über die reine Harmonisierung der Einlagensicherungssysteme hinausgehen soll. Diesem Vorstoß folgend sollen alle Mitgliedstaaten, die bereits der gemeinsamen Bankenaufsicht unterliegen, auch an einer europaweiten einheitlichen Einlagensicherung teilnehmen. Die von der Kommission vorgestellten Maßnahmen sehen ab 2017 eine schrittweise „Europäisierung“ der nationalen Einlagensicherungen vor. In der finalen Phase ab dem Jahr 2024 soll europaweit nur noch ein gemeinsamer Sicherungsfonds bestehen. Sämtliche Banken der teilnehmenden Staaten würden in den gemeinsamen Topf einzahlen, aus dem dann die Mittel für Entschädigungszahlungen an Kunden bereitgestellt würden. Sonderregelungen für Sparkassen oder Genossenschaften sieht der Vorschlag der EU-Kommission nicht vor.

Die Befürworter sehen in diesem Vorstoß einen großen Schritt zur Stabilisierung des Finanzsektors im Euroraum. Im Vergleich zu rein nationalen Sicherungssystemen kann eine europäische Lösung auf einen größeren Pool an versicherten Risiken zugreifen. Die Folge sind eine bessere Risikostreuung und damit eine höhere Widerstandskraft gegen lokal begrenzte Krisen. Gerät der Bankensektor in einem Mitgliedsland unter Druck, kann ein europaweiter Sicherungsfonds die Anreize zur Kapitalflucht reduzieren. Einem finanziellen Austrocknen der betroffenen Banken kann damit vorgebeugt werden. Nicht zuletzt verursachen mehrere parallele Sicherungsfonds Mehrkosten. Ein einheitlicher Fonds wäre damit aus der europäischen Perspektive kostengünstiger.

Trotz der genannten Vorteile formiert sich gerade in Deutschland Widerstand gegen die Pläne der EU-Kommission. Sowohl die Bundesregierung, als auch die Verbände der deutschen Finanzwirtschaft lehnen eine Vergemeinschaftung der Risiken zum genannten Termin ab. Ein europaweiter Sicherungsfonds schaffe falsche Anreize, statt Risiken zu minimieren, so Finanzminister Wolfgang Schäuble. Es wird befürchtet, dass Banken aus den europäischen Peripheriestaaten ihre Altlasten auf Kosten anderer Marktteilnehmer vergemeinschaften.

Zusätzlich birgt jegliches Sicherungssystem die Gefahr, dass Einleger nicht mehr auf die Solidität der einzelnen Bank achten, sondern sich ausschließlich an den Renditemöglichkeiten orientieren. Gebeutelte Peripheriebanken könnte dies zur Inkaufnahme höherer Risiken verleiten, um über eine höhere Verzinsung neue Einlagen einzuwerben. Einleger nutzen die Angebote dieser Banken, da sie dort ohne zusätzliches Risiko einen höheren Ertrag erhalten. Der implizite Versicherungsschutz fördert damit ein als „Moral Hazard“ bekanntes Verhalten, dass bei Erfolg dem eigenen Haus zugutekommt, die Kosten eines Misserfolgs aber bei den soliden Banken auflaufen. Der deutsche Bankensektor sieht sich dabei in der Rolle des soliden Sicherungsgebers, der für die Verfehlungen anderer mithaften soll. Nachvollziehbar gering ist daher das hiesige Interesse an einem gemeinsamen europäischen Sicherungssystem.

Bei der Gestaltung der europäischen Einlagensicherung dürfte sich die EU-Kommission deshalb auf einen Kompromiss zubewegen, der auf die Sorgen von Ländern wie Deutschland eingeht, ohne dabei das Ziel einer umfassenden Stabilisierung des europäischen Finanzsektors aus den Augen zu verlieren. In der öffentlichen Debatte werden verschiedene Ansätze diskutiert, um diesen Spagat zu meistern. So empfiehlt die Bundesbank, vor einer weitergehenden Integration der Sicherungssysteme die Risiken aus Forderungen gegenüber Staaten signifikant zu reduzieren. Durch den Abbau des Bestandes an heimischen Staatsanleihen würden sich die Banken ein Stück weit aus der Abhängigkeit gegenüber ihren Herkunftsländern lösen. Damit ließe sich auch der Vorwurf entkräften, dass die Einlagensicherung indirekt für die Staatsschulden anderer Länder einstehen muss. Letztendlich muss ebenfalls sichergestellt werden, dass sämtliche nationale Sicherungsfonds vor einer europäischen Vergemeinschaftung ausreichend gefüllt sind. Bisher stockt es in vielen Ländern sowohl bei der Umsetzung der betreffenden Richtlinie als auch bei der angemessenen Ausstattung der jeweiligen Fonds mit Finanzmitteln.

Dennoch, selbst bei konsequenter Umsetzung der Vorschläge würde die Einlagensicherung einer systemischen Bankenkrise nicht vollständig trotzen können. Die bei einer derartigen Krise benötigten Ressourcen würden die Kapazitäten des Bankensektors überfordern und letztlich wieder den Staat auf den Plan rufen.

Um diesem Szenario bereits im Vorhinein entgegenzuwirken, bedarf es einer gesamteuropäischen Aufsicht mit starken Durchgriffsrechten. Diese muss konsequent den Abbau bestehender Altlasten forcieren – und zwar bevor die nationalen Einlagenfonds über das Einlagensystem miteinander verknüpft werden. Aber auch nach dessen Inkrafttreten bedarf es einer stringenten Kontrolle des Banksystems, um verantwortungsloses Verhalten rechtzeitig zu unterbinden. Diese Maßnahmen können dazu beitragen, den europäischen Finanzsektor weiter zu stärken und gleichzeitig dem Sicherheitsbedürfnis der hiesigen Banken und Einleger Rechnung zu tragen. Nur so kann der politische Spagat gelingen, dass nicht nur Sparer in den europäischen Peripheriestaaten von der gemeinsamen Einlagensicherung profitieren, sondern sämtliche Einleger ein Mehr an Sicherheit durch europäische Solidarität erfahren.

Quelle: BHF Bank