Deutsche Handelskammer in Österreich: Erneute Gesetzesänderung bei der Entsendung nach Österreich

 

Wien (13.4.16) – Die Deutsche Handelskammer in Österreich sieht beim Entwurf zum Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (LSD-BG) geschaffen wird, noch Handlungsbedarf. In der hierzu erfolgten Stellungnahme wird zwar die Schaffung des LSD-BG mit übersichtlicher Struktur begrüßt. Dennoch stellen sich vor allem im Bereich der Einordnung als Entsendung wie auch hinsichtlich der Entsendemeldungen praktische Anwendungsfragen.

 

Insbesondere die Strafhöhe bei Nichtmeldung oder Nichtbereithalten von Lohnunterlagen wird seitens der DHK nicht unterstützt. „Vor allem für KMU führt eine erhöhte Berücksichtigung der generalpräventiven Wirkung zu einem erheblichen Umsatzeinbruch und unter Umständen dazu, dass Aufträge in Österreich nicht mehr übernommen werden“, so Beatrix Holzbauer, Leiterin Recht & Steuern bei der DHK, in ihrer Stellungnahme.

 

Ebenso wird die Fragestellung aufgegriffen, wie rein praktisch mit den Aufzählungen der Lohnunterlagen umzugehen ist. Begrüßt wird hingegen die Änderung, dass Meldungen nicht mehr eine Woche vor der Arbeitsaufnahme erfolgen müssen sondern nur noch vor dem jeweiligen Arbeitseinsatz.