IKB: Das gesetzte Inflationsziel deutlich unterschritten –
Naheliegende Gründe
Düsseldorf (4.5.16) – die rückläufige Inflationsrate der letzten Jahrzehnte wurde primär als Erfolg der Notenbankpolitik gewertet. Aufgrund der Wirkungsverzögerung geldpolitischer Maßnahmen und des Verzichts auf fiskalische Nachfragestimulierungen wurde das gesetzte Inflationsziel zuletzt jedoch deutlich unterschritten. Gegenwärtig schränkt die niedrige Teuerungsrate den effektiven Handlungsspielraum der Währungshüter in den Industrieländern ein.
Die Nachfrage nach Geld kann aber nicht alleine durch extrem niedrige oder negative Zinsen stimuliert werden. Um die Geldpolitik nicht zu immer komplexeren Maßnahmen mit potenziell schädlichen Folgen zu drängen, sollte der Spielraum aus den spürbar gesunkenen staatlichen Refinanzierungskosten für eine effektive Nachfragestimulierung durch geringere fiskalische Austerität und höhere öffentliche Investitionen genutzt werden.
Die Notenbanken sichern sich ihre Einflussnahme durch Einführung negativer Einlagenzinsen. Diese beeinträchtigen aber die Ertragslage der Finanzinstitute und veranlassen sie zu unerwünschten Reaktionen: Die Finanzinstitute sind gezwungen, die entstehenden Kosten auf die Kreditzinsätze umzulegen, ihre Kreditanforderungen herabzusenken und höhere Risiken aufzunehmen. Der dauerhafte Einsatz solcher Maßnahmen kann die systematischen Risiken steigern. Das Herabsenken des Einlagenzinssatzes unter die Null-Schwelle wirkt zudem als Steuer für den Bankensektor der EU-Kernländer und damit negativ auf die Kapitalallokation. Die negativen Zinsen setzen also zum Teil Impulse frei, die der ursprünglich avisierten Wirkung entgegen wirken.
Die IKB rechnet mit der baldigen Weitergabe der negativen Einlagenzinsen an die Geschäftskunden in Deutschland. Mit der Einführung von Strafzinsen durch deutsche Geschäftsbanken für private Kunden ist nur im Falle einer dauerhaft negativen Konjunkturentwicklung zu rechnen.

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