ManpowerGroup:
Einigung in der Zeitarbeit begrüßt
Eschborn (11.5.16) – Die große Koalition aus CDU und SPD hat sich auf neue Regeln für die Zeitarbeit geeinigt. In der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigte Mitarbeiter sollen unter anderem nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaften bekommen. Die ManpowerGroup Deutschland begrüßt diesen Beschluss. Die Begrenzung der Einsatzdauer und weitere Regulierungen lehnt das Unternehmen hingegen ab.
„Mitarbeitern der Zeitarbeit steht wie jedem Angestellten ein faires Gehalt entsprechend ihrer Qualifikation und Berufserfahrung zu“, sagt Herwarth Brune, Vorsitzender der Geschäftsführung der ManpowerGroup Deutschland. „Ich begrüße den Equal Pay Beschluss, da er das Lohnniveau branchenweit hebt.“ Durch die 2013 erlassenen Branchentarifzuschläge in der Industrie liegt ein Großteil der Mitarbeiter bei der ManpowerGroup schon jetzt annähernd auf dem Niveau der Stammmitarbeiter. Für Mitarbeiter anderer Branchen ist ein marktgerechtes Gehalt entsprechend ihrer Qualifikation und Berufserfahrung nach dem Zeitarbeitstarifvertrag geregelt.
Der Beschluss der Bundesregierung zur gleichen Bezahlung von Zeitarbeitnehmern enthält allerdings noch einige Unschärfen – beispielsweise, welche Vergütungen zum Gehalt gerechnet werden.
„Aktuell sieht es so aus, als wenn neben dem Stundenlohn auch Zulagen und Sachzuwendungen gezählt werden sollen. Diese sind aber bereits in den etablierten Zeitarbeitstarifverträgen geregelt, so dass in dieser Hinsicht kein Handlungsbedarf besteht“, so Brune.
Einsatzbegrenzung zulasten der Mitarbeiter
Neben der Equal-Pay-Regelung einigte sich die Koalition auf eine Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer von 18 Monaten. Diese ist aus Sicht der ManpowerGroup unnötig. „Zeitarbeit bei gleichem Lohn ist eine ganz normale berufliche Tätigkeit, die wie jeder andere Beruf nicht zeitlich befristet sein sollte“, so der Deutschland Chef der ManpowerGroup. „Der einzige Unterschied ist, dass die Mitarbeiter nicht beim Kundenunternehmen fest angestellt sind, sondern beim Personaldienstleister – mit allen damit verbundenen Sozialleistungen und Zulagen, die auch tariflich geregelt sind.“ Die Höchstdauer schränkt die Entwicklungsmöglichkeiten der Mitarbeiter ein und begrenzt auch Equal Pay auf neun Monate. „Gerade wenn der Mitarbeiter sich gut eingearbeitet hat und ein Gehalt entsprechend der Stammbelegschaft bekommt, muss er raus aus dem Projekt und erhält wieder sein altes Gehalt“, erklärt Brune. Auch bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt oder Qualifizierungsprojekten schränken weitere Regulierungen den Erfolg unnötig ein.
Weitere Eingriffe gefährden den Arbeitsmarkt
Sollten den aktuellen gesetzlichen Neuerungen weitere Regulierungsansätze folgen, sieht der Personalexperte die Flexibilität des Arbeitsmarktes in Gefahr. „Gerade für den Mittelstand, der bei Peaks auf flexibles Personal angewiesen ist, wird das Instrument Zeitarbeit zu komplex“, so Brune. Folgen könnten mehr befristete Einstellungen der Unternehmen sein sowie Auslagerungen von Geschäftsbereichen ins Ausland.

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