Insider-Verzeichnis: Emittenten müssen künftig mehr Insider mit

umfangreicheren Informationen dokumentieren

Hamburg (1.6.16) – Speichern von Uhrzeiten, Mobilnummern, Projektlisten: Emittenten im EU-Raum sehen sich künftig mit deutlich höheren Anforderungen an ihre Insiderverzeichnisse konfrontiert. Denn zum 3. Juli 2016 treten weitgehende Änderungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR, EU 596/2014) in Kraft. In diesem Zusammenhang wird auch das bestehende Insiderrecht deutlich verschärft.

Demnach werden Emittenten und alle in ihrem Auftrag handelnden Personen (z.B. Rechtsanwaltskanzleien) verpflichtet sein, Insiderlisten zu führen und darin alle Personen aufzunehmen, die zeitweisen oder dauerhaften Zugang zu Insiderinformationen haben. Die Listen sind zudem fortlaufend zu aktualisieren und die Insider müssen über ihre Pflichten aufgeklärt werden.

Auch die Anforderungen an die zu führenden Daten werden deutlich umfangreicher als in der Vergangenheit. So wird zum einen die Zahl der in die Listen aufzunehmenden Personen aufgrund neuer Definitionen in den meisten Fällen ansteigen, wenn nun beispielsweise auch Wirtschaftsprüfer aufgeführt werden müssen und nicht mehr wie bisher von Insiderlisten ausgeschlossen werden können. Zum anderen steigt auch die Menge der zu erfassenden personenbezogenen Angaben deutlich an und Insider müssen projekt- und ereignisbezogen zugeordnet werden.

„Durch die Insiderlisten steigt der organisatorische Aufwand für die Legal- und Compliance-Abteilungen in den Unternehmen gewaltig. Eine einfache Auflistung erfüllt die gestiegenen Anforderungen nicht mehr“, erklärt Stephan Däschler, Head of Account Management der EQS Group. Nach umfassender Evaluation der neuen Regelungen sei die EQS Group zu dem Schluss gekommen, dass ein onlinebasiertes Datenbanksystem für die Erfüllung der Pflichten ideal geeignet sei.

Ab dem 1. Juni bietet die EQS Group daher den INSIDER MANAGER an, der die Pflege von Insiderlisten deutlich vereinfacht. Das beinhaltet nicht nur das Anlegen von Listen sowie das Erfassen und Zuordnen von Insidern. Darüber hinaus müssen Emittenten auch alle Personen, die sie neu in ihre Listen aufnehmen, belehren. Diesen Prozess deckt der INSIDER MANAGER bequem ab: So erhalten die Insider ihre Belehrung automatisch generiert per E-Mail und können den Erhalt per Klick auf einen Link bestätigen.

„Wir haben unser Tool komplett am Workflow der Compliance-Abteilungen ausgerichtet“, erläutert Däschler den Lösungsansatz. Gleichzeitig sei das Ziel des INSIDER MANAGER, bestehende Abläufe über digitale Prozesse zu vereinfachen. Der INSIDER MANAGER ist dabei eingebunden in das EQS COCKPIT, der browserbasierten Softwarelösung für den Workflow von Investor Relations Managern. Die sensiblen Daten werden unter Berücksichtigung höchster Datenschutz-Anforderungen in der Private Secure Cloud der EQS Group gespeichert.