BStBK begrüßt Einigung bei der Erbschaftsteuer
Berlin (20.6.16) – Die große Koalition hat ihren Streit über die Erbschaftsteuerreform beigelegt. BStBK-Präsident Riedlinger ist erleichtert, dass man sich kurz vor Auslaufen der vom BVerfG gesetzten Frist geeinigt hat. Die heute verkündete Regelung soll vor allem mittelständische Unternehmen vor einer zu hohen Erbschaftsteuerlast schützen und Arbeitsplätze erhalten. Aus Sicht der BStBK ist besonders positiv, dass die Lohnsummenprüfung für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt. BStBK-Präsident Riedlinger: „Gerade für kleine Unternehmen konnte eine deutliche Entlastung von bürokratischen Pflichten beibehalten werden.“
Weiter begrüßt die BStBK die Regelungen zur Unternehmensbewertung und zu den Zahlungsmodalitäten der Erbschaftsteuer. „Durch die Anpassung des vereinfachten Ertragswertverfahrens wird die seit Jahren bestehende Überbewertung von Unternehmen beseitigt. In Zeiten von extrem niedrigen Zinsen ist dies ein richtiger Schritt“, so Riedlinger. Auch die überarbeiteten Stundungsregelungen im Erbfall bewertet Riedlinger als gutes Signal an die Unternehmen. Denn diese Regelung bewahrt Unternehmen vor unerwartet hohen finanziellen Belastungen durch die Erbschaftsteuer.
Einen deutlichen Erfolg konnte die BStBK mit der Abkehr vom Hauptzweckbegriff erreichen. Bei der Bestimmung des begünstigten Vermögens wird die Abgrenzung über das Verwaltungsvermögen nun beibehalten. Riedlinger: „In der praktischen Arbeit der Steuerberater, Unternehmen und der Finanzverwaltung haben sich die Regelungen zum Verwaltungsvermögen etabliert. Die Abgrenzung über den Hauptzweckbegriff hätte alle Beteiligten verunsichert und im Ergebnis für mehr Streitanfälligkeit gesorgt.“
Trotz erzielter Erfolge bleibt nach Auffassung der BStBK das neue Erbschaftsteuergesetz hoch komplex. Es erscheine fraglich, ob der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand noch im Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen stehe.
Prof. Dr. Christian Rödl: „Erbschaftsteuerreform schwächt deutsche Unternehmen im globalen Wettbewerb“
Nürnberg (20.6.16) Der Kompromiss zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer, der von der Großen Koalition heute verkündet wurde, wird bei beschäftigungsstarken Familienunternehmen zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Während nach geltendem Recht Verschonungsabschläge von 85 bis 100 Prozent möglich sind, wenn die Beschäftigung, gemessen an der Lohnsumme, gehalten und das Unternehmen nicht verkauft wird, droht nun ab einem Wert des übertragenen Unternehmens/Anteils von 26 Mio. Euro eine hohe steuerliche Belastung der Nachfolge. Für mittelgroße Unternehmen wird die bisherige Begünstigung schnell bis auf 0 abgeschmolzen, für große Unternehmen ab 90 Mio. Euro Übertragungswert kommt eine Verschonung nur noch in Betracht, wenn die Erwerber eine Bedürftigkeit nachweisen.
„Je größer der wirtschaftliche Erfolg, je höher der Beitrag zur Beschäftigung und je mehr Steuern die Unternehmen in Deutschland zahlen, desto teurer wird künftig die Nachfolge“, warnt Prof. Dr. Christian Rödl, Geschäftsführender Partner von Rödl & Partner. „Wir schwächen dadurch unsere mittelständisch geprägten Weltmarktführer im internationalen Wettbewerb. Erfolgreiche Unternehmen, die hier in Deutschland Arbeitsplätze schaffen, werden dazu gezwungen sein, zu verkaufen oder sich zu verschulden, um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.“
„Vermögensteuer durch die Hintertür“
Der Reformvorschlag sieht unter anderem vor, im Rahmen einer Bedürfnisprüfung das Privatvermögen des Nachfolgers in die Berechnung der Erbschaftsteuerbegünstigung mit einzubeziehen. Bis zu 50 Prozent des privaten Vermögens muss der Nachfolger einsetzen, um die Erbschaftseuer auf das Betriebsvermögen zu bezahlen, nur eine höhere Erbschaftsteuer wird ihm erlassen. „Die Große Koalition führt mit der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch die Hintertür eine Vermögensteuer für Unternehmenserben ein“, betont Rödl.
Positiv ist festzuhalten, dass bei der zähen Kompromisssuche zwischen den Regierungsparteien im Detail noch Regelungen im Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Schäuble entschärft wurden, die zu einer noch stärkeren Belastung geführt hätten. Das gilt beispielsweise für die Regelungen zur Begrenzung der Überbewertung von Unternehmen im vereinfachten Ertragswertverfahren, die realitätsgerechtere Ausgestaltung eines Bewertungsabschlags für Familienunternehmen mit Kapitalbindung, die Entlastung von kleinen Unternehmen mit nicht mehr als 5 Arbeitnehmern von der Bürokratie der Lohnsummenprüfung und vor allem die Einbeziehung von Drittlandsbeteiligungen in das unternehmerische Vermögen. „Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Erbschaftsteuerreform zu steuerlichen Mehrbelastungen auf breiter Linie führen wird“, so Rödl. „Auf die Unternehmen kommt ein Übermaß an Bürokratie und Erfüllungsaufwand zu. Das wird zu erheblicher Unsicherheit über die finanzielle Belastung durch die Unternehmensnachfolge auch in den nächsten Jahren führen.“
„Es ist davon auszugehen, dass auch das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Die Unternehmen erhalten also wieder nur Rechtssicherheit für beschränkte Zeit – und das auf einer hoch komplexen Grundlage. Es ist bedauerlich, dass der Gesetzgeber nicht dem Weg Österreichs gefolgt ist, die Erbschaftsteuer abzuschaffen“, betont Rödl.

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