AmCham Germany zum Inkrafttreten des EU-US Privacy Shield:
Rechtssicherheit für transatlantischen Datentransfer hergestellt
Berlin / Frankfurt (12.7.16) – Die American Chamber of Commerce in Germany (AmCham Germany) begrüßt die heutige Annahme des EU-US Privacy Shield. Der für die Wirtschaft unverzichtbare transatlantische Datentransfer hat damit einen neuen tragfähigen Rechtsrahmen. Die Phase der Rechtsunsicherheit, seitdem der EuGH das Vorgängerabkommen Safe Harbor im Oktober 2015 gekippt hatte, ist beendet.
„Heute ist ein guter Tag – für den Datenschutz, für die Wirtschaft und die Verbraucher in der EU und den USA und nicht zuletzt für die transatlantischen Beziehungen“, begrüßt Bernhard Mattes, Präsident von AmCham Germany, das Inkrafttreten des EU-US Privacy Shield. „Internationale Geschäftsbeziehungen setzen den Austausch personenbezogener Daten voraus. Dieser hat heute eine neue Rechtsgrundlage erhalten. Unternehmen können Daten nun wieder rechtssicher und mit überschaubarem bürokratischen Aufwand in die USA übertragen. Das ist ein wichtiger Schritt für die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen“, so Mattes.
Nachdem am vergangenen Freitag die EU-Mitgliedsstaaten dem Privacy Shield zugestimmt hatten, traf die EU-Kommission heute den formellen Beschluss, der das Datenschutzschild in Kraft setzt: Mit einer sogenannten Adäquanzentscheidung erkennt die Kommission an, dass die USA über ein adäquates Datenschutzniveau verfügen und die Grundrechte der EU-Bürger garantieren können. In einer heutigen gemeinsamen Pressekonferenz von EU-Justizkommissarin Věra Jourová und US-Handelsministerin Penny Pritzker wurde das neue Datenschutzschild vorgestellt.
AmCham Germany begrüßt ausdrücklich die wichtigsten Neuerungen des Privacy Shield, welches gegenüber dem Safe-Harbor-Abkommen substanzielle Verbesserungen beim Datenschutz bringt. Auf Kritik der Artikel-29-Gruppe und der EU-Datenschutzbeauftragten war der Wortlaut des Privacy Shield zuletzt von beiden Seiten noch einmal überarbeitet und präzisiert worden. AmCham Germany geht davon aus, dass nun Rechtssicherheit grundsätzlich auch für die EU Standard Contractual Clauses und für Binding Corporate Rules gegeben ist.

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