BaFin-Präsident fordert Entlastung für kleinere Institute

 

Frankfurt/Main (9.5.17) – Die Pläne der EU-Kommission, kleinere Institute regulatorisch zu entlasten, gehen BaFin-Präsident Felix Hufeld nicht weit genug. „Wir brauchen einen differenzierten Ansatz“, forderte er in seiner Rede zur Jahrespressekonferenz der Behörde am 9. Mai in Frankfurt am Main. Um Klippeneffekte zu vermeiden, solle man möglichst wenige zusätzliche Schwellen einziehen und auf Kriterien aufbauen, die bereits eingeführt seien – etwa auf dem der Systemrelevanz. Ein starres Schubladensystem lehnt der BaFin-Chef ab: „Wir müssten in der Lage sein, Banken von einem in ein anderes Segment zu verschieben, wenn wir es aus Risikogründen für erforderlich halten.“


Hufeld warnte in seiner Rede vor Cyberkriminalität: „Finanzdienstleister,
denen Menschen ihr Geld und ihre intimsten materiellen Daten anvertrauen,
zählen zu den beliebtesten Zielen von Cyberangriffen.“ Mit Blick auf die ITSicherheit
von Banken sagte der Präsident, die BaFin sehe noch großen
Verbesserungsbedarf. Wer meine, er sei auf der sicheren Seite, wenn er nur
hier und da ein wenig an seinem IT-System herumbastelt, sitze einem
gefährlichen Irrtum auf. Aber auch Versicherer und andere Akteure des
Finanzmarkts verfügten über viele Daten und viel alte IT. Unternehmen und
Aufseher müssten zusehen, dass sie auch den Herausforderungen der
Cyberkriminalität gewachsen sind.
Von einem großen Fortschritt im Verbraucherschutz berichtete Elisabeth
Roegele, die oberste Wertpapieraufseherin der BaFin. Am Vorabend der
Pressekonferenz hatte die BaFin erstmals von ihrer Möglichkeit der
Produktintervention Gebrauch gemacht. Sie hat Vermarktung, Vertrieb und
Verkauf von finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference –
CFDs) eingeschränkt. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürfen

Privatkunden vom 10. August an nicht mehr angeboten werden. Roegele
verglich das Investment in CFDs mit Nachschusspflicht mit Glückspiel – mit
dem entscheidenden Unterschied, dass man dabei nicht nur sein
eingesetztes Kapital verlieren könne, sondern auch Teile seines restlichen
Vermögens, je nach Hebelwirkung sogar sein gesamtes Hab und Gut. „Ein
Risiko, das wir als Verbraucherschützer nicht hinnehmen können“,
kommentierte Roegele.
Thema der Pressekonferenz war auch das anhaltend niedrige Zinsniveau. Es
wirke sich immer stärker auf die Ergebnisse der rund 1.500 Kreditinstitute
aus, welche die BaFin unmittelbar beaufsichtige, sagte Raimund Röseler,
Exekutivdirektor der Bankenaufsicht. Die Aufsicht müsse sich daher im
Rahmen eines Stresstests, der im April gestartet worden ist, ein
vollständiges Bild vom Ernst der Lage machen. „Da wir über das reguläre
Meldewesen nicht all die Informationen erhalten, die wir dazu brauchen,
müssen wir sie uns auf anderem Wege besorgen“, führte Röseler aus. Dabei
achte man aber darauf, die Institute so wenig wie möglich zu belasten.
Was die Lage der Lebensversicherer im Dauerzinstief angeht, bleibt es laut
Dr. Frank Grund beim grundsätzlichen Befund der BaFin, dass die Branche
kurz- und mittelfristig keine lebensbedrohlichen Probleme haben wird. Der
Leiter der Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht geht derzeit auch
davon aus, dass diesmal alle Lebensversicherer die Solvenzquote nach
Solvency II einhalten. Das sei eine gute Nachricht, erläuterte Grund. Er
warnte jedoch vor einer Fehlinterpretation dieser Kennzahlen, welche die
Versicherer am 22. Mai veröffentlichen. Die Quoten taugten nicht zur
Aufstellung einer Rangliste, denn für sich genommen, isoliert seien sie nur
bedingt aussagekräftig.
Über die Frage, wie viel ein Basiskonto kosten dürfe, sprach Béatrice
Freiwald, Exekutivdirektorin Innere Verwaltung und Recht. Abwehrpreise
dürften die Kreditinstitute nicht verlangen, sagte sie, eine Höchstgrenze

habe der Gesetzgeber aber bewusst nicht festgelegt. Das Entgelt müsse
angemessenen sein. „Ist es das nicht, können wir eine Bank anweisen, ihr
Entgeltmodell entsprechend anzupassen“, erläuterte Freiwald. Hat ein
Verbraucher das Recht auf die Einrichtung eines Basiskontos, kann die BaFin
seinen Anspruch individuell durchsetzen. „Wir greifen also an dieser Stelle –
und nur hier – in ein einzelnes Vertragsverhältnis unmittelbar gestaltend
ein“, betonte Freiwald. Bislang habe die BaFin in rund 110 Fällen die
Eröffnung eines Basiskontos auf diese Art durchgesetzt. Nur 17 Mal habe die
Behörde dies förmlich anordnen müssen, in den anderen Fällen hätten die
Institute schon nach der Anhörung reagiert.