BVI: Betriebsrentenstärkungsgesetz ist Meilenstein

 

Frankfurt/Main  (29.5.17) – Der deutsche Fondsverband BVI bewertet das heute von der Regierungskoalition vorgestellte Gesamtpaket zum  Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) als Meilenstein für die betriebliche Altersvorsorge (bAV). „Der Entwurf zum BRSG ist das seit langem Beste, was die Politik zum Thema Rente vorgelegt hat“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Das Sozialpartnermodell mit freiwilligem Opting-out, Zielrente und Garantieverbot bietet Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.“

Die Arbeitgeber profitieren von der reinen Beitragszusage im Sozialpartnermodell,

weil sie nicht mehr für die Höhe der Auszahlungen haften.

Das macht die bAV für mittlere und kleine Unternehmen attraktiver. Noch

wirkungsvoller wäre allerdings, die reine Beitragszusage auch außerhalb

tarifvertraglicher Vereinbarungen zuzulassen.

Arbeitnehmer erhalten die Aussicht auf eine profitablere Altersvorsorge,

weil die Kapitalanlage von den Kosten der Garantie befreit wird. Geringverdiener

profitieren darüber hinaus von der steuerlichen Förderung von

Arbeitgeberzuschüssen und davon, dass die bAV in der Rentenphase

nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Pensionskassen und Pensionsfonds können durch die Einführung der

reinen Beitragszusage mit Garantieverbot als Anbieter am Sozialpartnermodell

teilnehmen. „Der Verzicht auf Garantien ist revolutionär. Er

sorgt für zusätzlichen Wettbewerb in der bAV und ist damit letztlich auch

im Interesse der Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, so Richter. „Die bAV

braucht renditestärkere Anlagen, damit sie ihrem sozialpolitischen

Auftrag zur Sicherung der finanziellen Basis für das Alter gerecht werden

kann.“ Der Verzicht auf Garantien macht die betriebliche Altersvorsorge

insgesamt effizienter, weil Aktien mehr als bisher zur Rendite der Kapitalanlage

beitragen können.

Ein weiterer Bestandteil des Gesamtpakets zum BRSG ist die Erhöhung

der Riester-Grundzulage von bisher 154 auf 175 Euro. Dazu Richter:

„Nach all den Unkenrufen ist das nun ein klares Bekenntnis der Politik zur

Riester-Rente.“

Investmentfonds sind bereits das Rückgrat der Altersvorsorge. In der

bAV bietet die Fondsbranche den Versorgungsträgern auf deren spezifischen

Bedürfnisse abgestimmte Anlageinstrumente. So beträgt der Anteil

von Investmentfonds bei den Kapitalanlagen von Lebensversicherungsunternehmen

33 Prozent, bei Pensionskassen 39 Prozent und bei Pensionsfonds

92 Prozent. Von den 2,9 Billionen Euro, die die Fondsbranche

in Deutschland verwaltet, dienen rund 1 Billion Euro der Altersvorsorge,

davon über 330 Milliarden Euro der betrieblichen. Bei der Riester-Rente

entfallen 3,2 Millionen der insgesamt 16,5 Millionen Verträge auf reine

Fondssparpläne. Die Fondsgesellschaften verwalteten darin Ende 2016

ein Vermögen von 24 Milliarden Euro.