EU: Nach 50 Jahren –

Regelung für Zuckerquoten läuft aus

Brüssel (29.9.17) – Morgen (30. September) endet in der EU die Regelung der Zuckerquoten. Damit wird nach fast 50 Jahren die letzte landwirtschaftliche Quotenregelung eingestellt. Die Landwirte haben so die Möglichkeit, ihre Erzeugung z. B. durch Erschließung neuer Ausfuhrmärkte an echten Marktchancen auszurichten. Damit verbunden ist auch eine Vereinfachung der Verwaltung und eine Verringerung des bürokratischen Aufwands für die Marktteilnehmer, Erzeuger und Händler.

Der Beschluss, die Zuckerquoten abzuschaffen, wurde zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedsstaaten im Zuge der Reform der Agrarpolitik (GAP) von 2013 vereinbart, nachdem im Jahr 2006 ein umfassender Reformprozess eingeleitet worden war. Von 2006 bis 2010 wurde der Zuckersektor mit Fördermitteln in Höhe von 5,4 Mrd. EUR grundlegend umgestaltet, um ihn fit zu machen für die Zeit ohne  Quoten. So konnte die Produktivität in den vergangenen Jahren deutlich steigen.

EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan erklärte: „Das Ende der Quotenregelung ist ein wichtiger Wendepunkt für den europäischen Zuckersektor und markiert einen weiteren wichtigen Fortschritt für die stärkere Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik am Markt. Jetzt haben die Erzeuger die Möglichkeit, ihren Handel auf den Weltmärkten auszuweiten – und mit der richtigen Unterstützung der Europäischen Kommission, etwa durch die Marktbeobachtungsstelle für Zucker, die zeitnahe und sachdienliche Marktdaten liefert, dürften sie beste Voraussetzungen für einen Erfolg erhalten. Ich bin sicher, dass sich der Sektor seit dem Beschluss über die Abschaffung der Zuckerquoten gut aufgestellt hat, um die Chancen zu nutzen, die sich daraus ergeben.“

Die Gemeinsame Agrarpolitik sieht auch künftig verschiedene Maßnahmen vor, mit denen der EU-Zuckersektor im Falle unvorhergesehener Marktstörungen unterstützt werden kann. Dazu gehören ein beträchtlicher EU-Einfuhrzoll (für Einfuhren außerhalb der präferenziellen Handelsabkommen) und die Möglichkeit, Beihilfen für die private Lagerhaltung zu gewähren. Außerdem ist für die Landwirte eine Einkommensstützung in Form von Direktzahlungen vorgesehen, einschließlich der Möglichkeit für die EU-Mitgliedsstaaten, eine sogenannte freiwillige gekoppelte Stützung für Sektoren wie den Zuckerrübensektor zu zahlen.