EZB ersucht den Europäischen Gerichtshof im Fall des lettischen Notenbankpräsidenten um Klärung
Frankfurt/Main (6.4.18) – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat in einem Verfahren über die Suspendierung des Präsidenten einer nationalen Zentralbank den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Sie ersucht den Gerichtshof um Feststellung, ob bestimmte Sicherheitsmaßnahmen, die von den lettischen Behörden gegen Ilmārs Rimšēvičs, den Präsidenten der Latvijas Banka, verhängt wurden, eine Verletzung des Unionsrechts darstellen. Diese Maßnahmen untersagen Rimšēvičs die Ausübung seines Amtes in der lettischen Notenbank und seiner Funktionen als Mitglied des EZB-Rats.
Gemäß Artikel 14.2 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der EZB kann der „Präsident einer nationalen Zentralbank […] aus seinem Amt nur entlassen werden, wenn er die Voraussetzungen für die Ausübung seines Amtes nicht mehr erfüllt oder eine schwere Verfehlung begangen hat“.
Des Weiteren hat die EZB einen Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt, um die normale Arbeitsweise ihrer Beschlussfassung zu gewährleisten, bis der EuGH in dem bei ihm anhängigen Klageverfahren eine Entscheidung getroffen hat. Ferner hat die EZB ein beschleunigtes Verfahren beantragt, um eine möglichst schnelle Entscheidung herbeizuführen.
Die Anrufung des EuGH ist nicht als Eingriff in die strafrechtlichen Ermittlungen der lettischen Anti-Korruptionsbehörde KNAB zu verstehen.

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