Mit seinem Buch „Euro – Wie er wurde, was er ist“ hat Christoph Wehnelt ein profundes Werk über die deutsche Geldgeschichte nach 1945  vorgelegt. – 2. Teil

Hummrich und die Wacht am Main 

  (ein Szenario)   

Für die „Wacht am Main“ steht seit Jahren Günther Hummrich im Rentenhändler-Saal der Frankfurter Börse. Er ist der Degen der Bundesbank am Kapitalmarkt. Mit drei Kollegen operiert er im Namen der Zentralbank, kauft und verkauft im Auftrag der Bundesbank öffentliche Anleihen, Anleihen des Bundes, der Bahn und der Post. Er betreut aber auch zur „Kurspflege“ Emissionen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der Lastenausgleichsbank, die beide Staatsbanken sind, also dem Bund gehören. Seine Geschäftspartner sind die vier Makler, die wenige Schritte vom Bundesbank-Büro entfernt, rechts hinter der Rampe, mit diesen öffentlichen Anleihen makeln, Angebote von den Händlern entgegennehmen und Käufer für die wertvolle Ware suchen. Sie gleichen, und das ist ihre Aufgabe, Angebot und Nachfrage aus. Für ihre Bemühungen kassieren auch sie Courtage. Je besser die Umsätze laufen, um so besser sind die Einnahmechancen, genau so wie bei den Kollegen am Aktienmarkt. Mit Hummrich müssen sie sich von Amts wegen gutstellen. Aber sie tun es auch von ganzem Herzen des Geschäftsmannes, abgesehen davon, dass sie ihn, Hummrich, und seine trockene Art hoch schätzen und manchen Spaß mit ihm treiben.

Hummrich hat eine doppelte Aufgabe: erstens muss er die Kurse der ihm anvertrauten Anleihen pflegen. Der Bund als Emittent (aber auch die andere Großkundschaft) möchte nicht, dass der Kurs seiner Papiere täglich wie ein Lämmerschwänzchen hin- und herzappelt. Er soll ruhig liegen und nur gemächlich auf- und abwogen, wie es der breite Strom der Zinsentwicklung verlangt. Zur Kurspflege wird Material benötigt. Dazu gehören die Millionen, die beim Ankauf herein kommen. Aber schon ganz zu Anfang reserviert sich die Bundesbank bei jeder Emission einen bestimmten Betrag – 20, 30 oder 50 Millionen DM. Zur besseren Spekulanten-Abwehr bevorzugt der Bund neuerdings sogenannte Wertrechtsanleihen, bei denen die einzelnen Anleihestücke nicht ausgedruckt werden. Wertrechte werden dem Käufer gutgeschrieben. Der Vorteil liegt einerseits in der Ersparnis der Druckkosten, aber insbesondere in der Abwehr des Mißbrauchs. Steuer hinterziehende Geldschneider und ausländische D-Mark-Spekulanten können so besser abgewehrt werden. Tafelgeschäfte heißen die über den Tresen abgewickelten Wertpapierverkäufe oder auch Koffergeschäfte. Es ist nämlich Mode geworden, Wertpapiere und Bargeld kofferweise nach Luxemburg, in die Schweiz oder Frankreich zu schleppen, nachdem man sich vorher bei der eigenen Bank damit eingedeckt hat.

 

Damit hat Hummrich aber nichts zu tun. Er und seine Kollegen würden sich längst zu Tode geschleppt haben, wollten sie ihre Anleihegeschäfte physisch abwickeln. Sind es Wertrechte, bei denen sie intervenieren, dann handelt es sich um elektronische Buchungsvorgänge nach dem Kauf an der Händler-Rampe. Sind es aber ausgedruckte Stücke, werden die Anleihen auch nicht bewegt, sondern entsprechende Gut- und Lastschriften über die Wertpapiersammelbank ausgetauscht, die dann in ihrem Keller die Papiere den jeweiligen Besitzern zurechnet und den Verkäufern abzieht.

 

Neben der Kurspflege hat Hummrich eine noch viel wichtigere Aufgabe. Er muss  Offenmarktpolitik betreiben. Mit seinen Wertpapierkäufen und –verkäufen versucht er  den Kapitalmarkt in eine bestimmte Richtung zu drängen. Sicherlich ist das nicht seine eigene Politik, die er so betreibt.  Er weiß oftmals gar nicht, ob er gerade im Auftrag und für Rechnung der Emittenten Kurse pflegt, oder aber im Auftrag seiner Oberen und für Rechnung der Bundesbank Offenmarktpolitik betreibt.

 

Die Geldpolitik der Deutschen Bundesbank macht natürlich der Zentralbankrat. Nach den jeweiligen Zentralbankratsbeschlüssen setzt dieses Direktorium in persona von Prof. Claus Köhler den Hauptabteilungsleiter, Kurt Andreas, von seinen Absichten in Kenntnis. Es geht also um Einflußnahme über die Börse. Andreas bespricht sich mit seinen Abteilungsleitern und setzt Walter Reinhardt auf die Schiene, der dann die gewünschte Marschrichtung Günther Hummrich verklickert. Der Instanzenweg von oben nach unten kann Tage dauern. Aber es geht auch in Minuten.

 

Um 12.30 h stellt Hummrich bei seinen Maklern fest, dass ein sehr großes Angebot seitens der Kundschaft vorliegt. Viele Banken wollen eine ganze Reihe von Rentenwerten in hohen Volumina verkaufen. Alles deutet auf Zinssteigerungen hin. Hummrich winkt seinen Kollegen Wolfgang Karbach herbei: „Mach‘ du mal weiter, aber nicht in diesen und jenen Bundesanleihen.“ Zu Makler Faust: „Wir stoppen hier. Ich bin bald wieder zurück.“  Hummrich informiert Reinhardt. Dieser gibt Meldung an Andreas und stellt sofortigen Kontakt zu den Rentenhändlern der Landeszentralbanken in den übrigen sieben deutschen Börsen her und befragt sie: „Wie sieht’s bei Euch aus?“ „Krasser Angebotsüberhang.“ Reinhardt addiert auf. Es geht über 100 Millionen DM.  Selbst der so unterkühlt erscheinende Andreas wagt sich aus seiner emotionellen Reserver heraus: „Was ist denn eigentlich los,“ faucht er? Kurzes Briefing mit Reinhardt. Andreas spricht sich mit Claus Köhler ab, das dafür zuständige Direktoriumsmitglied. Die Ringleitung Köhler – Schlesinger (Chefvolkswirt und Vizepräsident) – Pöhl funktioniert. Die Absprache über die Politikänderung, zumindest der Nuancen, klappt in einer Minute. In sehr schwierigen Fällen wird eine adhoc-Direktoriumssitzung einberufen. Dann wetzt der Leiter des Präsidialbüros, Rüdiger von Rosen, von Tür zu Tür: „Der Chef bittet zu einem kurzen Gespräch.“

 

Nach 12 Minuten wissen Hummrich und die Kollegen in den Börsenboxen der Landeszentralbanken, was sie zu tun oder zu lassen haben. Entweder kaufen sie zu unveränderten Kursen jede Menge auf oder lassen die Preise der Obligationen abgleiten.  In jeder dieser Aktionen liegt eine zinspolitische Entscheidung. Kauft Hummrich jede Menge des angebotenen Materials zu unveränderten Kursen, soll das Zinsniveau auf der bis dahin geltenden Basis gehalten werden. Läßt die Bundesbank den Marktkräften freien Lauf, drückt das Überangebot auf den Kurs. Dabei ändert sich der fest vereinbarte Zinssatz einer achtprozentigen Bundesanleihe nicht, auch nicht ihr nominaler Wert von 100 DM. Wenn aber der Kapitalmarktzins auf zehn Prozent geht, muss bei niedriger (als 10 Prozent) verzinsten Anleihen der Kurswert sinken, zum Beispiel auf 80 Mark. So entsteht an der Börse die Kuriosität, dass 100-Mark-Anleihen zu 80 DM zu haben sind. Eines, das Wichtigste, ist aber justiert: die Rendite.  Hummrich hat jetzt Order erhalten. Er kommt zu Faust zurück: „Wir machen weiter!“ der gewiefte Hummrich läßt sich nicht in die Karten gucken. Er camoufliert schon die Taktik. Die Strategie seiner Oberen erkennt er diesmal zunächst selbst nicht. Und wenn er sie Tage später erahnt, schweigt er. Schweigen ist das halbe Bankerleben – in der Bundesbank so wie so.

 

Offenmarktpolitik historisch

 

Kurt Andreas, Hauptabteilungsleiter Geld und Kredit bei der Bundesbank, hat das Schweigen einmal gebrochen. Im Geschäftsbericht 1980 lieferte er einen historischen Abriss über die Offenmarktpolitik. Während der ersten 15 Wiederaufbaujahre des deutschen Rentenmarktes – seit der ersten Bundesanleihe 1952 – intervenierte die Bundesbank an den Börsen ausschließlich im Auftrag und für Rechnung der Emittenten öffentlicher Anleihen, niemals auf eigene Rechnung. Zu Käufen von Anleihen des Bundes, der Bundespost und der Bundesbahn auf eigene Rechnung kam es in nennenswertem Umfang erstmals im Herbst 1967, erinnert sich Andreas. Zu solchen Käufen ist die Bundesbank nach § 21 des Bundesbank-Gesetzes ermächtigt, jedoch mit der Auflage, dass die Offenmarktgeschäfte der Regulierung des ganz kurzfristigen Geldmarktes dienen. Die Bundesbank muss also im Falle des Erwerbs von Wertpapieren primär stets die Bereitstellung zusätzlicher Gelder (Liquidität) im Bankenapparat bezwecken. Eine ausgeprägte Phase solcher Politik war die Zeit der Rezession im Jahre 1975. Die Bundesbank sah sich seiner Zeit zur verstärkten Fortführung ihrer auflockernden Geldpolitik veranlaßt, was unter anderem eine spürbare Liquiditätsanreicherung bei den Banken erforderte. Da sich gleichzeitig ein lähmender Zinspessimismus breit machte, schaltete die Bundesbank im Spätsommer 1975 ihre Liquiditätsbereitstellung auf den definitiven Ankauf von Anleihen der „Bundesemittenten“ über die Börse um.  Dies hatte die erwünschte Folge, dass sich die konjunkturell falschen Zinssteigerungstendenzen bald als „behebbares Stimmungstief“ am Rentenmarkt erwiesen.

 

Die Zentralbank hatte seinerzeit Anleihen der Bundesemittenten von über 7,5 Milliarden DM erworben. Am Ende dieser Periode der konsequenten Nutzung ihrer offenmarktpolitischen Befugnisse hatte das Haus Pöhl mehr als ein Fünftel der damals umlaufenden Anleihen der „Bundesemittenten“ in ihrem Bestand. Aber schon im darauf folgenden Jahr konnte es seinen Wertpapierberg in die Märkte wieder einspeisen. – Im Gegensatz zur Praxis im Jahre 1975 hat die Bundesbank ihre Interventionen und/oder Offentmarktkäufe von Wertpapieren später aber niemals mehr zu unveränderten Kursen vorgenommen, sondern sich der jeweils herrschenden Tagestendenz lediglich im Rahmen des für richtig erachteten Maßes „entgegen gelehnt.“ Kurs glättende Transaktionen, die jedoch niemals gegen den Trend oder gar zum Zwecke der Trendumkehr vorgenommen worden sind, bildeten die Regel.

 

An der hier kurz skizzierten Entwicklung der „Regulierung“ des Börsenhandels von Anleihen der Bundesemittenten durch die Bundesbank im Zeitverlauf läßt sich unschwer der Bedeutungswandel der Geschäfte erkennen. Die zunächst nur der Kurspflege dienende Beteiligung der Bundesbank an den Börsengeschäften wuchs im Zusammenhang mit dem kreditpolitischen Einsatz des Offenmarktinstruments schubartig in Größenordnungen hinein, die früher kaum vorstellbar gewesen sind. Die ständige Präsenz der Bundesbank an den Börsen führte mit anderen Worten im Laufe der Zeit zur Ausbildung eines weit greifenden, eigenständigen Interventionsinstruments, wobei schon die Rücksicht auf das stark gewachsene Interventionsvolumen eine ständige Ausrichtung der Strategie auch an kredit- und kapitalmarktpolitischen Erfordernissen nahe legt. Die Bundesbank folgt dem Grundsatz, möglichst alle Wertpapiergeschäfte über die Börsen vorzunehmen, um stets die Gewissheit zu haben, dass die Interventionen die größtmögliche Kurswahrheit und Transparenz herstellen.  Andreas weiß, wovon er spricht. Er spielt auf dem Offenmarktinstrument virtuos und hat mit diesen Ausführungen den Börsianern gezeigt, wo hier die Kniffe liegen.

 

Gentlemen Agreements

 

Gegenüber der Rampe für die Makler inländischer Obligationen arbeiten hinter einer ähnlichen Brüstung die „Ausländer.“ Es sind natürlich deutsche Makler, die hier agieren. Sie handeln aber mit ausländischen D-Mark-Anleihen. So komfortable Kursstützungsaktionen wie bei den Bundesanleihen gibt es hier nicht. Nur die Deutsche Bank pflegt ihre beste Kundschaft. Alles Übrige bleibt der Entwicklung auf den Märkten überlassen. Geht es der D-Mark gut, florieren die Auslandsanleihen. Mickert die deutsche Währung im internationalen Kursvergleich dahin, haben  auch sie es schwer. Da aber die Bundesbank in alles, was Geld heißt, die Nase stecken muss – das ist ganz gewiss ihre Pflicht – kann ihr die Entwicklung bei den Auslandsanleihen nicht ganz gleichgültig sein. So schließt sie zur Regelung dieser Märkte mit dem deutschen Bankgewerbe auch schon mal Gentlemen Agreements ab.

 

Der Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giro-Verbandes hat das hässliche Kind dann auch beim Namen genannt. Helmut Geiger bezeichnete diese Art von Vereinbarungen der deutschen Banken mit der Bundesbank als eine subtile Form des Markteingriffes. Die Maßnahme, vorübergehend auf den Kapitalexport über DM-Auslandsanleihen zu verzichten, „ist insofern Gift,“ meint Geiger. Das Haus Pöhl freut sich dagegen: „Das Agreement hat erwartungsgemäß dazu beigetragen, den Kapitalabfluss zu begrenzen.“ In einem Schreiben an die „sehr geehrten Herren“ des deutschen Kreditgewerbes bedanken sich Präsident Pöhl und Bundesbankdirektor Köhler für die Kooperation. Sie wollen auch künftig nicht ganz auf das „Gift“ verzichten. „Angesichts der veränderten Zinssituation erscheint es uns nicht mehr notwendig, Sie um eine Verlängerung der mit uns getroffenen Absprache zur Begrenzung der langfristigen Auslandskreditgewährung zu bitten,“ schreiben Pöhl und Köhler. „Wir würden es jedoch sehr begrüßen, wenn sich die deutschen Kreditinstitute auch künftig Zurückhaltung bei Kreditgewährung an ausländische Kreditnehmer auferlegen würden.“

 

Für Realkreditinstitute, Hypothekenbanken zum Beispiel, gilt die dem Sinn nach gleiche Vereinbarung. Auch sie sollen die ihnen erlaubte Auslandskreditvergabe im Betrage von mehr als zehn Millionen Mark möglichst unterlassen. Zur marktwirtschaftlichen Ordnung aber, mahnt der Verband öffentlicher Banken, gehört freier Kapitalverkehr ebenso wie freier Güterverkehr. Dass die Bundesrepublik dieses Prinzip weiterhin strikt vertritt und auch in schwierigen wirtschaftlichen Situationen durchzuhalten gedenkt, sollte gegenüber dem Ausland unmißverständlich klar gemacht werden. „Dazu gehört auch, dass die Kreditinstitute als unmittelbar Betroffene gegenüber ihren ausländischen Kunden nicht länger den Eindruck entstehen lassen können, sie trügen Kapitalverkehrsbeschränkungen auf der Basis eines Gentlemen Agreements“ mit. So die öffentlichen Banken.

 

Börsianer sind die Bauern und der König die D-Mark

 

Doch freie Vereinbarungen zwischen den feinen Bankherren haben in der Bundesrepublik schon eine längere Geschichte. Sie begleiten die Entwicklung des DM-Auslandsanleihe-Marktes schon seit 1968. Damals vereinbarte die Bundesbank mit den Emissionsbanken, dass sich fortan deutsche Institute nur noch an jenen ausländischen DM-Anleihen beteiligen, die unter deutscher Federführung begeben werden. Tatsächlich sind seither sämtliche DM-Auslandsanleihen von Deutschen gemanaget worden und werden in Frankfurt an der Börse gehandelt. Commerzbank-Vorstand Jürgen Reimnitz sieht ganz klar: „Die Bundesbank bezwecke mit diesem Agreement die Kontrolle über die wachsende internationale Verwendung der D-Mark und die Sicherung ihres Einflusses auf Euro-DM-Anleihen.“ „Wir legen auf deutsche Konsortialführung wert,“ betont Bundesbankdirektor Dr. Leonhard Gleske. „Auf diese Weise haben wir die Möglichkeit,  zu einem gewissen Grade Einfluß auf den Markt zu nehmen.“ Tatsache ist, dass die deutschen Banken in den vergangenen Jahren DM-Auslandsanleihen auf dem so genannten Euro-Markt, also dem Kapitalmarkt, der zwischen den westlichen Ländern fließt, untergebracht haben, die sich in sehr hohen zweistelligen Milliarden-Beträgen bewegten. Heute sind von diesen Papieren rund 80 Milliarden Mark im Umlauf. Dazu kommen die D-Mark-Bestände der Zentralbanken der westlichen Welt von rund 70 Milliarden Mark. Somit hat die Bundesbank praktisch keinen Einfluss auf ein internationales DM-Volumen von 150 Milliarden Mark, für das sie aber jede währungspolitische Verpflichtung hat. „Das ist eine schwere Bürde,“ bemerkt Pöhl. Doch es stellt sich noch ein weiteres Problem.

 

In den vergangenen Jahren konnten ausländische Finanziers am deutschen Kapitalmarkt zusätzlich zum Zinsertrag hohe Wechselkursgewinne einheimsen. Das hat sich 1980 gewandelt. Derzeit bestehen international kaum Aufwertungserwartungen für die DM. Somit sinkt das ausländische Interesse an DM-Titeln. Mit ihrer vergleichsweise höheren Rendite traten 1980 die „DM-Ausländer“ in Konkurrenz zu Inlandsanleihen, die dann aber nicht mehr reibungslos abzusetzen waren. Reimnitz: „Schwankungen in der Kaufneigung des Auslands können über die Rendite sehr wohl – wie in einem System kommunizierender Röhren – auf Inlandstitel zurück wirken. Außerdem bedeutete die Platzierung von DM-Auslandsanleihen am inländischen Rentenmarkt Kapitalexport, der die Leistungsbilanz verschlechtert. „Und hier wird der neuralgische Punkt der Bundesbank berührt.“  Die Interdependenzen zwischen dem inländischen Kapitalmarkt, dem ausländischen Kapitalmarkt und den Devisenmärkten sind unglaublich komplex.

 

Auf jeden Fall wird die Bundesbank auch in Zukunft den Kapitalex- und –import genauestens beobachten. Sie muss es, weil das Wohl und Wehe der deutschen Leistungsbilanz auch davon abhängt. Trotz Fallenlassen des Agreements gab Pöhl deshalb den Banken in zwei Punkten nicht nach. „Bis auf weiteres möchten wir Folgendes verlängern,“ diktiert der Bundesbankpräsident. „Die deutschen Kreditinstitute werden zum Zwecke der Mittelbeschaffung im Ausland keine – in der Bundesrepublik nicht übliche – Einlagenzertifikate ausgeben, die auf DM lauten. Sie werden ferner bei der Begebung eigener Schuldverschreibungen keine variable Zinszahlung (Koppelung der Verzinsung an einen anderen Zins oder an eine Rendite) vorsehen. Sie werden Ihre ausländischen Tochterinstitute dazu anhalten“, beschied Pöhl, „bei auf DM lautenden Geschäften entsprechend zu verfahren.“

 

Die für das Inland wie für das Ausland wichtigen  Kapitalmarktschachzüge, die die Finanziers in Deutschland, in Europa, in der ganzen Welt zu Gegenzügen veranlassen, werden in der Frankfurter Börse zuerst sichtbar, in einem Saal, der die Größe eine Klassenzimmers hat. Die Dame im Spiel ist die Bundesbank. Sie operiert meist mit den Türmen der Geschäftsbanken. Die Läufer, die öffentlichen Banken, kommen aber ebenso zum Einsatz wie die Rössl des übrigen Bankgewerbes. Die Börsianer sind in diesem Spiel die Bauern und der König die D-Mark.

 

 

Gutes Standing der D-Mark erfordert viele Aktivitäten

 

„Was die Bundesbank angeht,“ so verabschiedete sich (1982) ihr Präsident Karl Otto Pöhl von den Frankfurter Bankern, „so werden wir jedenfalls alles in unseren Kräften tun, um auch im Ausland das Vertrauen in die D-Mark zu erhalten.“ Anschließend begab er sich auf die Goodwill-Reise nach Arabien. So wiederholte er die Sentenz wenig später vor Kuwaitis und Saudis. Für die daheim gebliebenen Bundesbanker handelt es sich um eine normale Informationsreise des Präsidenten. Von Kreditaufnahme könne keine Rede sein. „Wenn überhaupt wäre das Sache des Bundesfinanzministers.“ Zwar ist es nicht ganz ausgeschlossen, dass sich die Nachbarn aus Kronberg im Taunus, Pöhl und Finanzminister Hans Matthöfer, gelegentliche Freundschaftsdienste erweisen. „Doch in Arabien werden nicht aus dem Sofa heraus Milliarden geswitcht. Die Bundesbank ist kein Kreditnehmer.“ Ihr außenwirtschaftliches Interesse liegt – wenn möglich – in der Steuerung von Kapital-  Und Devisenströmen, um die D-Mark zu stabilisieren und die Leistungsbilanz besser zu fahren.

Hier ist arabische Hilfe willkommen, ja notwendig. Ähnlich wie die Bundesbank in dem Carter-Abkommen von 1978 der amerikanischen Notenbank die Munition zur Dollar-Verteidigung lieferte, könnte sich Pöhl diese Art Swap-Ressourcen für die D-Mark in Kuwait und Saudi Arabien gesichert haben. Da spielt dann der Betrag eine untergeordnete Rolle, ob neun, zehn oder 20 Milliarden Mark. Hauptsache sie stehen zur rechten Zeit zur Verfügung, um die so gefürchteten erratischen Bewegungen auf den Märkten bekämpfen zu können. Ein Erfolg wäre schon die arabische Zusage niemals gegen die D-Mark zu spekulieren.

 

Frankreich versucht Sonderweg im EWS

 

Für die französische Regierung war die Richtung zunächst mal klar. In Anbetracht wachsender Teuerung, schlechter Wirtschaftsaussichten und eines steigenden außenwirtschaftlichen Defizits musste mit einem zunehmenden Druck auf den Franc-Kurs gerechnet werden. Dieser passte aber wiederum nicht in die politische Landschaft des Staatspräsidenten Mitterand, der im März 1983 für die Sozialisten die Kommunal-Wahlen gewinnen wollte. So baute die Pariser Regierung eine Maginot-Linie zur Verteidigung des Francs auf. Bei aller Unabhängigkeit der Franzosen sind sie jedoch bezüglich ihrer Währung von anderen „Mächten“ etwas abhängiger als ihnen recht ist. Erstens beherrscht der Dollar die Szene. Zweitens ist der Franc im Europäischen Währungssystem eingebunden und hier herrscht drittens die D-Mark.

 

Für das französische Selbstverständnis sind das sehr unangenehme Behinderungen in Ausübung ihrer Souveränität. Trotzdem oder gerade deswegen leistete sich Mitterand einen höchst souveränen Akt, der nach außen Machtvollkommenheit demonstrierte, nach innen aber viel Geld kostete: Die Regierung beschloss, bis zur Wahl den Franc auf seinem EWS-Leitkurs zu halten, exactement in der Mitte der festgesetzten Bankbreite von 4,5 Prozent. Die Strategen der Deutschen Bundesbank und die übrigen Zentralbanken im EWS erfuhren von der neuen, rigorosen Leitkurs-Marschroute der Franzosen auf kleinem Dienstweg, und zwar während einer der täglichen konzertierten Devisenmarkt-Aktivitäten.

 

Die europäischen Notenbanken haben schon seit geraumer Zeit eine Ringleitung installiert, über die per Knopfdruck die Devisenhändler (Abteilungsleiter-Ebene) sofort an der Strippe sind und Marktdaten austauschen können über den Dollar-Kurs per Kassa und Termin, über Geldmarktsätze und Interventionen. Nach einem auf kollegialer Basis ausgehandelten Dienstplan hat reihum jeder einmal die Federführung. Wenn die Bundesbank den Vorsitz hat, ist Peter Fischer-Erlach gefordert. Er ist stellvertretender Abteilungsleiter A 1 Devisen. Üblicherweise konferieren die Devisenhändler viermal am Tag (9.30h/11.30 h/14.30 h/ 16.05 H). „London would you start please,“ heißt es morgens um halbzehn und dann plaudern die Händler über die Taktik des Tages und die Strategie der Oberen. Die Deutschen bekennen dann ab und zu, dass sie allzu hektische Sprünge des Dollars nicht hinnehmen und gegensteuern wollen, und zwar durch permanente Marktpräsenz und Interventionen an den Börsen von Hongkong über Singapur bis Frankfurt. Bei dieser Gelegenheit ließen die Franzosen Anfang des Jahres durchblicken, dass sie den Leitkurs für den Franc bis März durchhalten wollen. Das EWS sollte bis dahin ruhig laufen. Frankreich hatte sich damit zu „freien“ Interventionen am Markt entschlossen, um den Franc im EWS austarieren zu können. Über direkte Geschäfte mit den Banken und an der Devisenbörse hat die Banque de France längere Zeit versucht, so viele Francs zu kaufen bzw. zu verkaufen, dass dessen Dollar- und damit dessen DM-Relation unverändert bleibt.

 

Nachdem die Abwertungstendenz unübersehbar war und immer stärker wurde, musste die Pariser Nationalbank durch Dollar-Verkäufe und Franc-Ankäufe die eigene Währung stark stützen. Die Währungsreserven schmolzen dahin. Die Spekultation gegen den Franc schwoll so stark an, dass im Laufe der Zeit der mittlere Leitkurs nicht durchgehalten werden konnte. So kam es zu den „obligatorischen“ Interventionen, zu denen sich die europäischen Zentralbanken bei der Gründung des EWS verpflichtet hatten. Bundesbankdirektor Fischer-Erlach: „Zu den obligatorischen Interventionen kommt es, wenn in einem Festkurssystem der Kurs einer Währung den oberen oder unteren Interventionspunkt erreicht.“ Die Initiative geht aber nicht von den Zentralbanken aus. Der Anstoß kommt von den Geschäftsbanken. „Laufen die US-Dollar-Kurse zweier EWS-Währungen so weit auseinander, dass einer der Interventionskurse der beiden Währungen überschritten wird, ist es für die Banken günstiger, die betreffende EWS-Währung statt im Markt von der zuständigen Zentralbank zu kaufen oder an sie zu verkaufen,“ rechnet der A-1-Direktor vor.

 

Fischer-Erlach erklärt die Situation so: Belaufen sich z. B. der Dollar-DM-Kurs auf 2,2410-2,2420 DM und der Dollar-Franc-Kurs auf 5,6140/70 Franc, errechnet sich hieraus ein Franc-DM-Kurs von 39,897-39,936 DM. Eine Bank, die französische Francs zu kaufen hat, müsste somit 39,936 DM für 100 Francs zahlen. Da sich (bei diesem Beispiel) der obere Interventionspunkt der Bundesbank für 100 Francs auf nur 39,920 DM beläuft, wäre es somit bei dieser Kurslage für die Bank günstiger, die Francs direkt gegen DM von der Deutschen Bundesbank zu erwerben (entsprechend wäre es für eine französische Bank günstiger, D-Mark an die Banque de France zu verkaufen, da deren Kurs von 250,50 Francs für 100 DM über dem sich auf der Basis der US-Dollar-Kurse von 2,2420 DM und 5,6140 F ergebenden DM/F-Marktkurs von 250,401 F läge).

 

Vor der Kursanpassung (Realignment) im März, das eine Aufwertung der DM gegenüber dem Franc von acht Prozent brachte, kam es schließlich über eine längere Zeit täglich zu solchen „unechten“ Kursen, die die Bundesbank auf der einen Seite und die Banque de France auf der anderen Seite zu Interventionen zwangen. Nachmittags um 16.05 h stellten die Herren an der Ringleitung dann das Interventionsvolumen des jeweiligen Tages fest: Mal 100 Millionen, mal 300 Millionen Francs. Diese Forderungen werden sofort an den Europäischen Währungsfonds verkauft, der der Bundesbank eine Gutschrift in der Kunstwährung (ECU) gibt und die Banque de France entsprechend belastet. Nach sechs Wochen, spätestens aber drei Monaten  muss Frankreich diese Währungsrechnung bezahlen, einschließlich der Zinsen. Im Kassa-Dollar-Geschäft der Bundesbank zur Glättung erratischer Bewegungen des DM-Dollar-Kurses wird sofort bezahlt. Dazu muss man aber über Devisen verfügen.

 

Pöhl im Originalton: Wechselkursanpassung erfolgreich

 

  1. April 1983 – Fragen an den Bundesbankpräsidenten, Karl Otto Pöhl.

– Herr Präsident, es ist schon ein Teufelskreis: Die niedrige deutsche Inflationsrate führt zu Disparitäten bei den europäischen Währungen. Die Deutschen müssen intervenieren und blähen damit die Geldmenge auf. Am Schluß steht dann wieder ein Realignment, das politisch so unerfreulich wie das letzte ausfallen kann. Wie lange kann das so weitergehen?

Pöhl: „Die jüngste Wechselkursanpassung ist doch recht erfolgreich gewesen. Die starken Devisenzuflüsse von 15 Milliarden D-Mark sind fast vollständig wieder abgeflossen.“

  • Aber wie lange? Wann wird es das nächste Realignment geben?

Pöhl: „Realignments im EWS sollten ganz normale Vorgänge sein. Sie sind ja auch im Vertrag über das EWS ausdrücklich vorgesehen. Sie sollten deshalb nicht als Angelegenheiten des nationalen Prestiges betrachtet werden. Sie dürfen aber nicht zu oft erfolgen, wie es in den letzten zwei Jahren leider der Fall war. Stabilität der Wechselkurse ist eben nur möglich, wenn es ein gewisses Maß an Konvergenz der wirtschaftlichen Entwicklung und der wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen unter den Mitgliedern gibt. Ich habe den Eindruck, dass wir uns neuerdings mehr als bisher in die gleiche, richtige Richtung bewegen.“

  • Devisenbewirtschaftung kann wohl nicht die richtige Richtung sein?

Pöhl: „Nein. Sicherlich ist Devisenbewirtschaftung das Gegenteil dessen, was man bei der Schaffung des EWS als Ziel des Systems sich vorgestellt hat. Ein System, das nur funktionieren kann mit massiven administrativen Kontrollen des Geld- und Kapitalverkehrs und das lediglich die Fixierung der Wechselkurse anstrebt, halte ich nicht für sehr erstrebenswert. Ich hoffe deshalb sehr, dass die Einschränkungen der Konvertibilität einiger europäischer Währungen möglichst bald wieder aufgehoben werden.“

  • Gerade die Franzosen verlangen immer wieder auch massive Interventionen beim Dollar. Wird darüber auf dem Gipfel in Williamsburg auch gesprochen werden?

Pöhl: „Das ist möglich. In einigen ausländischen Zeitungen ist der Eindruck erweckt worden, es gebe eine Art europäische Einheitsfront, die von den Amerikanern mehr Interventionen an den Devisenmärkten fordert. Davon kann überhaupt keine Rede sein. Jedenfalls gehört die Bundesbank nicht dazu und unsere Währung müsste ja wohl, außer dem Yen, in erster Linie benutzt werden, wenn mehr als bisher interveniert würde. Wir haben Interventionen an den Devisenmärkten zwar nie prinzipiell abgelehnt, aber die Erfahrung hat doch klar gezeigt, dass Interventionen nur von sehr begrenztem Wert sind. In der gegenwärtigen Lage würden sie kaum etwas bewirken. Der Dollar ist vor allem wegen der Zinsdifferenz zwischen Dollar und D-Mark bzw. Yen so stark. Die Zinsdifferenz beträgt ja zurzeit wieder zwischen 3,5 und 4,5 Prozent je nach Fristigkeiten. Sie ist angesichts der nur geringen Inflationsdifferenz in dieser Höhe nur schwer zu begründen. Ein deutlicher Zinsrückgang in den USA würde sicher auch zu einer Korrektur des Dollar-Kurses führen, den vor allem die Amerikaner selbst als zu hoch empfinden, weil es die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Wirtschaft erheblich beeinträchtigt.“

 

 

 

Eidgenossen in der europäischen Geldpolitik

 

Den Advocatus Diaboli spielt Fritz Leutwiler nicht häufig und auch nicht gerne. „Es fehlt an Geld, nun gut, so schaff‘ es denn,“ zitiert der Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank den Mephisto aus Goethes Faust. „Aber,“ setzt er nach, „enthält dieser Rat wirklich das Rezept zur Überwindung der gegenwärtigen weltweiten Rezession und der Finanzkrise? Die Streitfrage, ob Geld Wohlstand schaffen kann, ist uralt, so alt wahrscheinlich, wie das Geld selbst.“ Leutwiler will es hier nicht mit Mephisto halten. Die Krise der 30er Jahre und die Inflationswelle der 70er Jahre zeigen nach Leutwiler deutlich, was die Geldpolitik nicht leisten kann. Die Geldpolitik gehe dann in die Irre, wenn sie sich an Größen orientiert, die sie im Grunde nicht kontrollieren kann. Ziele wie die Verteidigung der Währungsparität in den 30er Jahren oder der Sicherung der Vollbeschäftigung in neuerer Zeit haben sich für die Geldpolitik als ungeeignet erwiesen. Leutwiler: „Sie liegen auf die Dauer außerhalb ihrer Grenzen.“

 

Diese Erkenntnis der neueren Volkswirtschaftstheorie bildet den strategischen  Hintergrund der Notenbankpolitik nicht nur in der Schweiz sondern auch in der Bundesrepublik Deutschland. Die Schweizerische Nationalbank und die Deutsche Bundesbank essen, um bei Faust und der Bibel zu bleiben, vom selben Baum der Erkenntnis. Ihre Geldpolitiken sind fast identisch angelegt. Ihr Einfluss bei den jeweiligen Regierungen bewirkte über die Jahre denn auch eine ähnlich optimal ausgerichtete Finanz- und Wirtschaftspolitik in beiden Ländern. Die Schweiz und Deutschland bilden eine Stabilitätsinsel in Europa mit den niedrigsten Inflationsraten und den härtesten Währungen. Beide Länder erfüllen das, was von den EWS-Mitgliedern – die Schweiz gehört nicht dazu – eigentlich gefordert wird: Die Konvergenz der Wirtschaftspolitiken als Voraussetzung für eine gleichmäßige, volkswirtschaftliche Entwicklung bei relativer Preisstabilität und stabilen Wechselkursen.

 

„Der Einsatz der Geldpolitik zur langfristigen Rückgewinnung der Preisstabilität setzt voraus, dass die Notenbanken aller Verlockungen zu kurzfristigen Aktionen im Interesse von Wachstum, Beschäftigung oder niedrigen Zinssätzen widerstehen,“ mahnt Leutwiler. Zurecht habe Nobelpreisträger Milton Friedman davor gewarnt, dass die Geldpolitik das Unmögliche versucht und dadurch nicht einmal das Mögliche erreiche. Das Leitmotiv für die Geldpolitik der 80er Jahre sollte deshalb heißen: Selbstbeschränkung auf erreichbare Ziele, d.h. Preisstabilität und Unnachgiebigkeit bei deren Verteidigung. Wie die Nationalbank und die Bundesbank nach innen parallele Geldpolitiken zu verwirklichen suchen, so kooperieren sie auf den Devisenmärkten und stimmen ihre Politik auf den internationalen Geld-Glacis wie beim Internationalen Währungsfonds in Washington oder der Bank für Internationalen Währungsausgleich (BIZ), Basel, ab.

 

Der Konsens kann besonders in Basel zum Tragen kommen, weil bei der BIZ Fritz Leutwiler Präsident ist und Karl Otto Pöhl im Verwaltungsrat sitzt. Dass 1982 eine breitflächige internationale Finanzkrise (ausgehend von Mexiko) vermieden werden konnte, war in hohem Maße der Kooperation von Nationalbank, Bundesbank und BIZ zu verdanken. Hier spielten dann auch der Niederländer Wim Duisenberg, die österreichische Nationalbank (Kohl) und der Berliner in der US-Notenbank (Fed) Wallich mit. Im Laufe des vergangenen Jahres (1982) erhielt Ungarn über die BIZ Überbrückungskredite von insgesamt 510 Millionen Dollar. Im August wurde Mexiko ein Überbrückungskredit von 1,85 Milliarden Dollar gegeben. Dazu heißt es im Geschäftsbericht der Nationalbank: „Die Hälfte davon gab die BIZ mit der Garantie europäischer Notenbanken, die andere Hälfte die amerikanische Zentralbank (Fed). Im Dezember wurde außerdem Brasilien ein Kredit in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar eingeräumt.“ Und Bundesbankpräsident Pöhl hat in den ersten Monaten von 1983 weitere Überbrückungskredite zugesagt, wenn der Internationale Währungsfonds nicht ausreichend liquide sein sollte, weil die Quotenerhöhung nicht rechtzeitig über die politischen Hürden besonders in den USA kommt. Die Schweizer stehen mit ihrer starken Finanzkraft in dem von ihnen geforderten Rahmen als Kreditgeber nicht nach. Dafür gibt’s Leutwiler.

 

In der wechselvollen deutsch-schweizerischen Geschichte gab es nie Zeiten, in denen die Zusammenarbeit beider Länder besser war als jetzt. Die Zentralbanken sind die Herolde der Freundschaft beider Länder und die Paladine ihrer Prosperität. Die harten Währungen, Franken und D-Mark, sind ihr Produkt und ihre Waffen zugleich. Ihre gleichartige Philosophie und die identische strategische Grundausrichtung dürfen aber nicht zu dem Fehlschluss führen, es handle sich hier um deckungsgleiche Institute. Die Eidgenossenschaft leistet sich, das wäre in Deutschland kaum denkbar, eine Privatbank, die mit den Aufgaben einer Notenbank betraut ist.

 

Die Aktiengesellschaft, die ihren Doppelsitz in Bern und Zürich hat, zahlt eine Standarddividende von sechs Prozent. Die Regierung in Bern ist am Aktienkapital ihrer Zentralbank nicht einmal beteiligt. Hauptaktionäre sind die Kantone, die Kantonalbanken und andere öffentlich rechtliche Körperschaften, die zusammen über 50 Prozent des Kapitals halten. Über 40 Prozent besitzt der freie Schweizer Bürger. Im Gegensatz zu anderen Aktiengesellschaften werden Organisation und Tätigkeit der Nationalbank aber nicht durch privatrechtliche Statuten sondern durch ein Bundesgesetz geregelt. Der Staat beruft die Präsidenten sowie die Direktoren. Er muss aber auch den Jahresabschluss genehmigen. Daher weiß der Fiskus genau, welche Milliarden-Gewinne die Notenbank macht. Das aber könnte für die Nationalbank missliche Folgen haben, denn die Begehrlichkeiten wachsen in Bern enorm. Weil es – im Gegensatz zum deutschen Bundesbankgesetz – im Nationalbank-Gesetz aber keinen Passus über die Gewinnabführung an den Staat gibt, kann Fritz Leutwiler seinen Schatz noch vor den Staatskommissaren sicher halten. „Die Ablieferung von Nationalbankgewinnen könnten den Kern für ein noch stärkeres Ansteigen der Staatsdefizite legen,“ räsoniert er. Leutwiler spricht damit abermals aus, was auch Bundesbanker denken.

 

Schuldenkrise, BIZ und Internationaler Währungsfonds

 

Die deutschen Zeichner von DM-Brasilien-Anleihen bekommen kalte Füße. Sie haben das Kleingedruckte in ihren Anleihe-Urkunden gelesen und handeln kontraproduktiv. Die vorzeitige Kündigung ist rechtens. Sie steht dem Schuldner wie den Gläubigern offen. Diesmal wollen die Gläubiger kündigen. Der brasilianische Staat soll jetzt nicht nur eine sondern verschiedene DM-Anleihen zu 100 Prozent zurückzahlen, obwohl die Fälligkeiten bis 1987 reichen, also noch vier Jahre Laufzeit besteht und Brasilien kann nicht. Die Deutsche Bank und andere Emissionshäuser suchen zu retten, was zu retten ist. Der offene Ausbruch der Krise kann kaum noch verhindert werden. Während die deutschen Privatanleger die Krise eher anfachen, arbeitet die Bundesbank fieberhaft an ihrer Bewältigung.

 

Ähnlich unklug wie die deutschen Anleger verhält sich aber auch die brasilianische Regierung selbst. Sie will Geld holen, wo keines ist. Brasilien stellte einen Polen-Kredit fällig, ohne auf die leere polnische Devisenkasse zu achten. Die Brasilianer wollen offenbar gleichzeitig strenge Gläubiger und unverfrorene Schuldner sein. Sie sehen außerdem ihre nationale Würde beschädigt, nicht etwa weil sie in der Welt mit rund 90 Milliarden Dollar in der Kreide stehen, sondern weil eine  globale Institution, der Internationale Währungsfonds (IWF), es wagt, dem Land Vorschriften zu machen, wie ein Weg aus der Krise gefunden werden könnte. Notenbankgouverneur Carlos Langoni trat zurück.  „IWF-Auflagen können die Souveränität eines Landes stark berühren,“ gibt auch der Schweizer Leutwiler zu bedenken. Aber weil kein anderer Weg aus dem Chaos führt, unterzeichnete der neue brasilianische Notenbankgouverneur, Alfonso Pastore, jetzt das IWF-Paket. Wenn die nationalen Regierungen nicht genug tun oder tun können gegen überbordende Staatsverschuldung und Inflation und dadurch das Finanzsystem im Ganzen gefährden, muss der IWF eben hineinregieren.

 

Die Notenbankpräsidenten der westlichen Welt arbeiten sogar an Modellen, die Macht des IWF zu erweitern. Das, was auf politischer Ebene, bei den Vereinten Nationen, nicht läuft, gewinnt damit im Finanzsystem Konturen: eine Superregierung für Finanzen und Wirtschaft für 146 Staaten. Im „Sicherheitsrat“ dieser Institution sitzen mit uneingeschränktem Veto-Recht die USA und die Bundesrepublik, Saudi-Arabien und Japan als Netto-Gläubiger. Nicht-Mitglied Schweiz übt Einfluss durch ihre Finanzkraft und durch ihren Nationalbankpräsidenten Leutwiler aus, der gleichzeitig Präsident der Baseler Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ ist.

 

Fritz Leutwiler und Karl Otto Pöhl, der seit kurzem auch den Vorsitz bei den Notenbankgouverneuren des Zehner Clubs inne hat, bilden innerhalb des „Finanzsicherheitsrats“ eine besondere Riege gut kalkulierter Finanzmacht. Schon im Vorfeld der IWF-Jahrestagung Ende September haben sie die Marschroute abgesteckt, wie es beim Weltwährungsfonds langgehen soll.

  • Der IWF soll als Institution gestärkt werden, aber nicht im Management.
  • Die Finanzierung zur Krisenbewältigung wird im Rahmen des Möglichen sichergestellt.
  • Die Refinanzierung auf den Kapitalmärkten bleibt ausgeschlossen. Der IWF darf selbst keine Anleihen begeben, sondern bekommt sein Geld von den Notenbanken. In der Anleihe-Begebung kann sich künftig – noch verstärkt – die Weltbank tummeln. Ihr Refinanzierungsrahmen von derzeit 60 Milliarden Dollar soll noch erweitert werden. IWF und Weltbank sind Kinder des Bretton Woods Systems.

 

Die Bundesbank setzt damit eindeutige Signale in Richtung der Washingtoner Bretton Woods Institutionen. Der Internationale Währungsfonds soll speziell auch über seine Refinanzierung an der kurzen Leine der Mitglieder, der Notenbanken, geführt werden. Das Warnsignal geht nicht nur in Richtung der Schuldenmacher, die beim IWF möglichst viel „Luftgeld-Sonderziehungsrechte“ pumpen wollen. Die Warnung geht auch an das Management des Internationalen Währungsfonds, das sich mehr und mehr und ganz persönlich somit in missverstandener Weise als Finanz-Regierung der Welt fühlt und sich dafür auch die nötigen Freiräume bei der Refinanzierung (über die Anleihe-Märkte) schaffen will. Nicht nur die Amerikaner spielen offenbar mit dem Gedanken, den IWF an die Kapitalmärkte zu lassen, um Engagements von Staat und Notenbank dort zu reduzieren, sondern auch der IWF-Managing Director Jacques de Larosière. Dem Franzosen liegen die französischen Kolonien so am Herzen, dass er gerne mit leichter Hand Geld spendend einsteigen würde. Das wäre allerdings eine Fehlallokation von IWF-Ressourcen.

 

Dann und wann hat es tatsächlich den Anschein, dass der IWF-Chef auch seine Zusagen-Lücke für bisher nicht gedeckte IWF-Kredite übermäßig hochschreibt, damit er über gute Argumente für die Notwendigkeit neuer Refinanzierungsquellen verfügt. Dagegen mauert aber Bundesbankpräsident Pöhl. Er stellt ganz klar fest: „Bevor zur Marktfinanzierung in den IWF-Gremien möglicherweise irreversible Beschlüsse gefasst werden, sollte das Für und Wider der Mittelaufnahmen am Markt durch den IWF sorgfältig und objektiv gegeneinander abgewogen werden.“  Die Bundesbank sieht neben den IWF-Extravaganzen noch andere Inflationsherde und Abgrund tiefe Finanzlöcher. Sie hat deshalb Bedenken, wenn zur Deckung des Finanzbedarfs der Entwicklungsbanken, dies wird diskutiert, kurzfristig angelegte Währungsreserven bzw. Zentralbankkredite maßgeblich beitragen sollen.

 

Sie steht deshalb „Bestrebungen der Entwicklungsbanken reserviert gegenüber, ihre Refinanzierung in diese Richtung auszuweiten. Fazit: Der IWF darf nicht an die Märkte und die Entwicklungsbanken, insbesondere die Weltbank, nicht an die Währungsreserven.“ Die Bundesbank will schon das Machtzentrum IWF aufbauen, ohne das dortige Management zu sehr erstarken zu lassen. So gilt auch und gerade im internationalen Finanzsystem die Regel: Wer zahlt schafft an. Und der allerbeste Rat der deutschen Währungshüter an den Rest der Welt lautet: sparen, sparen, sparen. Denn eine Kumulierung von umfangreichen Zahlungsbilanzdefiziten wäre auf Dauer weder für die Schuldnerländer noch für die Gläubiger und die nationalen wie internationalen Finanzmärkte zu verkraften.

 

Die BIZ und ihr Präsident Leutwiler liegen auf derselben Linie. Der Chef grenzt klar ab, in welchem Kreditrahmen sich die BIZ bewegen wird. „Die kurzfristige Überbrückung ist die BIZ-Domäne,“ meint Leutwiler. Die Finanzierungsmittel der BIZ sind im wesentlichen Depots der Notenbanken, die ihre Mitglieder sind. Sie legen einen Teil ihrer Währungsreserven kurzfristig bei der BIZ an. „Damit muss die BIZ außerordentlich vorsichtig umgehen.“ (Leutwiler) Sie muss ersten eine sichere Anlage vornehmen und zweitens eine kurzfristige. Es gibt nämlich auch bei den Mitgliedsländern permanent Leistungsbilanzveränderungen und ihre Notenbanken sehen sich unter Umständen sehr schnell gezwungen, Gelder von der BIZ abzuziehen. Deshalb muss die BIZ immer liquide sein.

 

Rollover-Kredite passen nicht in ihren Rahmen, bestenfalls eine Prolongation über ein halbes Jahr oder zweimal ein halbes Jahr, so wie sie kürzlich Brasilien in Anspruch genommen hat. Anders ist die Lage, wenn die Notenbanken ihrerseits uneingeschränkte Garantien für die von der BIZ heraus gereichten Kredite geben. Dann kann zwar Leutwiler nach Lust und Laune agieren, aber die Zentralbanken kommen möglicherweise in Konflikt mit ihren Grundsätzen, die auch zur kurzfristigen Anlage verpflichten. „Sie gehören,“ so Leutwiler, „zu den wichtigsten Prinzipien der Notenbankpolitik.“ Leutwiler bleibt strikt. Er weiß wie Pöhl, dass mit Geld nicht alles zu lösen ist. Sparen sei besser als Geld ausgeben. Das gilt ebenso für die Länder wie für Institutionen z. B. den IWF. Selbst eine Quotenausweitung über die 30 Milliarden Sonderziehungsrechte (auf 90 Mrd. SZR) hinaus, die demnächst in Washington beschlossen werden muss, hilft nicht weiter.

 

„Vorhandenes Geld weckt nur Begehrlichkeiten. Sie wachsen in der Regel,“ so der BIZ-Präsident, „überproportional.“ Die zentraleuropäischen Finanzmatadoren, Leutwiler und Pöhl, müssen vor der IWF-Tagung auch noch mit den amerikanischen Partner ins Reine kommen. Da gibt es immer noch Meinungsverschiedenheiten wie die IWF-Finanzierungslücke von rund sechs Milliarden SZR (ein SZR = ein Dollar) zu decken sei. Leutwiler räumt ein, dass die Amerikaner nicht wie die europäischen Notenbanken einfach in die Kasse greifen können, um dem Währungsfonds einen zusätzlichen Kredit zu geben. Das muss alles über den Kongress laufen, wie bei der Quotenerhöhung auch. Wenn IWF-Chef de Larosière etwas in seinen (eigenmächtigen) Finanzierungsansprüchen zurücksteckt und die Amerikaner konzilianter werden, wird die IWF-Tagung an den Gestaden des Potomac Ende September (83) letztendlich doch noch ein Erfolg.

 

Die Bundesbank will den Erfolg und hält ihn für ebenso notwendig und machbar wie Leutwiler. Schließlich hat die Bundesrepublik ihren Goodwill in der Bereinigung der Welt-Finanzkrise durch Geldzusagen und fest eingegangene Verpflichtungen über 30 Milliarden DM dokumentiert. Wie weit kann die Bundesbank mit ihrer Ausleihe an die Welt gehen? Ein Chefökonom in der Zentrale an der Frankfurter Wilhelm Epsteinstraße meint: „Theoretisch gibt es keine Grenze, weil wir die D-Mark selbst schaffen. Ökonomische Grenzen gibt es. Sie könnten – indirekt in der Höhe der Währungsreserven liegen.“ Leutwiler bleibt in dieser Beziehung weniger spendabel und damit in guter schweizerischer Tradition: „Die Hälfte unserer Währungsreserven für diesen Zweck eingesetzt, wäre mir schon viel zu viel.“