EZB-Rat: Auf seiner geldpolitischen Sitzung am 14. Juni 2018 stellte er erhebliche Fortschritte bei der nachhaltigen Anpassung der Inflation fest
Frankfurt/Main (28.6.18) – Seit Beginn des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) im Januar 2015 hat der EZB-Rat – in Abhängigkeit von den Fortschritten bei einer nachhaltigen Anpassung des Inflationspfads an ein Niveau von unter, aber nahe 2% auf mittlere Sicht – Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen dieses Programms durchgeführt. Am 14. Juni 2018 unterzog der EZB-Rat diese Fortschritte einer sorgfältigen Überprüfung und berücksichtigte dabei die jüngsten von Experten des Eurosystems erstellten gesamtwirtschaftlichen Projektionen, Messgrößen des Preis- und Lohndrucks sowie mit den Inflationsaussichten verbundene Unsicherheiten. Aufgrund dieser Überprüfung kam der EZB-Rat zu dem Schluss, dass erhebliche Fortschritte bei einer nachhaltigen Anpassung der Inflation festzustellen sind.
Vor dem Hintergrund fest verankerter längerfristiger Inflationserwartungen gibt die zugrunde liegende Stärke der Wirtschaft des Euroraums und die nach wie vor umfangreiche geldpolitische Akkommodierung Anlass zur Zuversicht, dass sich die nachhaltige Annäherung der Inflation an das Ziel des EZB-Rats in nächster Zeit fortsetzen und auch nach einer allmählichen Reduzierung des Nettoerwerbs von Vermögenswerten bestehen bleiben wird.
Mit den geldpolitischen Beschlüssen vom 14. Juni 2018 wird die derzeitige
umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechterhalten, die eine fortgesetzte
nachhaltige Annäherung der Inflation an ein Niveau von unter, aber nahe 2 % auf
mittlere Sicht sicherstellen wird. Es sind noch erhebliche geldpolitische Impulse
erforderlich, um den weiteren Aufbau eines binnenwirtschaftlichen Preisdrucks und
die Entwicklung der Gesamtinflation auf mittlere Sicht zu stützen. Diese
Unterstützung erfolgt weiterhin über den Nettoerwerb von Vermögenswerten bis zum
Jahresende, den beträchtlichen Bestand an erworbenen Vermögenswerten und die
damit verbundenen Reinvestitionen sowie die erweiterte Forward Guidance des
EZB-Rats im Hinblick auf die Leitzinsen der EZB. In jedem Fall ist der EZB-Rat
bereit, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass
sich die Inflation weiterhin dem vom EZB-Rat gesetzten Inflationsziel nähert.

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