EZB verhängt Sanktionen gegen Crédit Agricole – Geldbuße 4,3 Mio €

Frankfurt/Main (22.8.18) – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat gegen die Crédit Agricole, S.A. eine Verwaltungsgeldbuße in Höhe von 4,3 Mio € erlassen. Maßgeblich für die Auferlegung der Strafe gegen die Bank war die Einstufung von Kapitalinstrumenten als Instrumente des harten Kernkapitals in fünf aufeinanderfolgenden vierteljährlichen Berichtszeiträumen und drei aufeinanderfolgenden Offenlegungen in den Jahren 2015 und 2016 ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Behörde gemäß Artikel 26 Absatz 3 CRR.

Die Befugnis der EZB zur Verhängung von Sanktionen beruht auf Artikel 18 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 des Rates vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank.

Gegen den Beschluss zur Auferlegung einer Verwaltungssanktion kann vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Einspruch erhoben werden. Dabei sind die in Artikel 263 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Bedingungen und Fristen einzuhalten.

Die Kernpunkte dieses Beschlusses können auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht abgerufen werden.