Hans Böckler Stiftung: Corona legt Ungerechtigkeiten offen – Von Johanna Wenckebach
Düsseldorf (6.4.20) – Gesetzgebung in Krisenzeiten ist ein schwieriger Balanceakt: In kürzester Zeit müssen Maßnahmen getroffen werden, um Leben zu retten und Existenzen zu sichern. Dafür werden auch Freiheitsrechte eingeschränkt, und dies vor dem Hintergrund vieler offener Fragen. Verfassungsrechtler*innen beobachten zu Recht sehr genau die Einhaltung des Grundgesetzes. Der Blick nach Ungarn und Polen zeigt, wie groß die Missbrauchsgefahren von Notstandsgesetzen sind, auch für Gewerkschafts- und Arbeitnehmerrechte. Die EU ist in der Verantwortung, für Demokratie und Grundrechte einzutreten.
Und wie verhält es sich hierzulande? Wichtiges und Gutes ist auf den Weg gebracht worden – schnelle und unbürokratische Hilfen für Viele. Das verdient Anerkennung. Aber es klaffen nach wie vor eklatante Lücken. Kurzarbeit zum Beispiel führt zu Einkommensverlusten von 33 bis 40 Prozent – zu viel, insbesondere für Beschäftigte mit niedrigen Einkommen. Zu wenige Arbeitgeber bekennen sich zu ihrer sozialen Verantwortung, zu wenige Tarifverträge stocken auf (Studie siehe unten). Es ist gut, dass diese Woche das Thema noch einmal aufgegriffen wird.
Die Pandemie droht, bestehende soziale Ungleichheit extrem zu verschärfen. Gleichzeitig legt sie Ungerechtigkeiten insbesondere in der Arbeitswelt offen. Dass die Aufwertung „systemrelevanter“ Berufe nun in der Breite der Gesellschaft diskutiert wird, ist wichtig. Die Hans-Böckler-Stiftung hat bereits vor der Krise dazu Vorschläge gemacht, etwa für soziale Dienstleistungen, und auch in der Zukunft haben wir hier viel beizutragen.
In die falsche Richtung gehen jedenfalls Teile des beschlossenen Sozialschutzpakets: Es ermächtigt das Bundesarbeitsministerium, durch Rechtsverordnung „in Notfällen“ Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz zu erlassen. Gerade jetzt ist nicht die Zeit, den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu schwächen. Pflegekräfte etwa waren bereits vor der Krise regelmäßig am Limit. Auch unsere neue Studie über Arbeitsbedingungen im Einzelhandel zeigt: In diesem ebenfalls „systemrelevanten“ Bereich herrschte bereits vor Corona viel Unzufriedenheit unter den Arbeitnehmer*innen – völlig zu Recht (Studie siehe unten).
Das sind nur zwei Beispiele von vielen, aber sie machen deutlich: Wir müssen uns bereits jetzt fragen, wie die Arbeitswelt nach der Corona-Krise aussehen soll. Keinesfalls dürfen Beschäftigtenrechte im Windschatten der Krise beschnitten werden.
Johanna Wenckebach ist wissenschaftliche Direktorin des Hugo Sinzheimer Instituts für Arbeitsrecht.

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