FRANKFURT/Main (4.2.21) – Die Bundesregierung hat staatliche Hilfen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie im Umfang von mehr als 750 Mrd. Euro beschlossen. Hinzu kommen umfangreiche Liquiditätshilfen durch die KfW, eine Verlängerung der Sonderregelung zur Kurzarbeit und steuerliche Erleichterungen. Außerdem wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.1.2021 verlängert.
Union Investment: Bundesbürger sparen unbeirrt auch in der Zinswüste Frankfurt/Main (4.2.21) – Die Deutschen machen ihrem Ruf als Sparweltmeister weiter alle Ehre: Das Finanzvermögen der deutschen Privathaushalte hat sich in den vergangenen 20 Jahren mit einem Plus von 95 Prozent nahezu verdoppelt. Paradoxerweise landet das meiste Geld der Sparerinnen und Sparer jedoch weiterhin auf dem […]
KfW: Es grünt so grün – Green-Bond-Portfolio hat Zielmarke von 2 Mrd. Euro erreicht Frankfurt/Main (4.2.21) – Im Auftrag des Bundesumweltministeriums wird sich die KfW Bankengruppe auch in den nächsten Jahren als anspruchsvolle Investorin auf dem Green-Bond-Markt engagieren und so zur Weiterentwicklung dieses Marktsegments beitragen. Green Bonds sind ein wichtiges Instrument, um Kapital für den Übergang […]

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