Bundesbank: Ergebnisse der Basel III-Auswirkungsstudie für deutsche Institute zum Stichtag 31. Dezember 2014

Frankfurt/Main (15.9.15) – Die Deutsche Bundesbank veröffentlichte heute die aktuellen Ergebnisse ihrer halbjährlichen Analyse zu den Auswirkungen der Eigenkapitalreformen und der neuen Liquiditätsstandards („Basel III-Rahmenwerk“) für 93 ausgewählte Institute, darunter acht international aktive Gruppe-1-Institute mit einer Kernkapitalausstattung von mehr als 3 Mrd. € gemäß aktueller Regulierung. Die 85 übrigen Institute werden der Gruppe 2 zugeordnet.

Die gemäß aktuellem Umsetzungsstandard bindenden Mindestkapitalanforderungen werden zum Stichtag Dezember 2014 von allen 93 Instituten erfüllt. Unterstellt man die Vollumsetzung der CRR / CRD IV nach Auslaufen der Übergangsvorschriften im Jahr 2024, so liegen die acht großen und international tätigen Institute (Gruppe 1) mit einer mittleren harten Kernkapitalquote von 10,8 % deutlich über der Mindestanforderung. Alle acht Institute halten bereits zusätzlich den vollen Kapitalerhaltungspuffer, der ab 2016 schrittweise bis 2019 eingeführt wird. Die durchschnittliche harte Kernkapitalquote der übrigen Institute (Gruppe 2) liegt mit 13,0 % ebenfalls deutlich über der Mindestquote. Auf Einzelinstitutsbasis benötigen die Institute der Gruppe 2 insgesamt noch 253 Mio. € hartes Kernkapital, um darüber hinaus die künftigen Anforderungen an den Kapitalerhaltungspuffer zu erfüllen.

„Die Ergebnisse der Basel III-Auswirkungsstudie sind aus deutscher Sicht erfreulich. Die deutschen Banken haben weitere Fortschritte dabei gemacht, ihre Eigenkapitalquoten an die neue Regulierung anzupassen“, sagte Andreas Dombret, der für die Bankenaufsicht zuständige Vorstand der Bundesbank. „Ich ermutige die Banken dazu, auf diesem Weg weiterzugehen – höhere Eigenkapitalquoten machen das Bankensystem widerstandsfähiger.“ Seit Erhebungsbeginn im Juni 2011 steigerten die Institute ihre Quoten nicht nur durch eine Stärkung der Kapitalbasis, sondern zu einem erheblichen Teil auch durch eine Reduzierung ihrer risikogewichteten Positionswerte (RWA).

Auch die Verschuldungskennziffer nach Basel III – die Leverage Ratio – wird in der Studie betrachtet. Die durchschnittliche Leverage Ratio, welche das Kernkapital eines Instituts ins Verhältnis zum risikoinsensitiven Gesamtengagement setzt, beträgt zum 31. Dezember 2014 im Mittel für Gruppe-1-Institute 3,5 % und für Gruppe-2-Institute 4,4 %. Während die Leverage Ratio für den Großteil der Gruppe-1-Institute eine höhere Kernkapitalausstattung fordert als die risikosensitive Kernkapitalquote, stellt letztere für die Mehrzahl der Gruppe-2-Institute die restriktivere Kapitalanforderung dar.

Weiterhin befasst sich die Studie mit der Liquiditätsdeckungskennziffer, der Liquidity Coverage Ratio (LCR). Die kurzfristige, stressbasierte LCR definiert die Mindestanforderung an den Bestand an hochliquiden Aktiva, um die in einem 30-tägigen Stress-Szenario auftretenden Nettozahlungsmittelabflüsse abzudecken. Die durchschnittliche LCR beträgt für Gruppe-1-Institute 110,4 %, für Gruppe-2-Institute 153,5 %. Im Mittel erfüllen somit bereits beide Bankengruppen die ab 2018 bindende Mindestanforderung von 100 %. Um die ab 1. Oktober 2015 verpflichtende Mindestquote von 60 % einzuhalten, werden von den Instituten der Gruppe 1 noch 1,0 Mrd. € und von denen der Gruppe 2 noch 3,3 Mrd. € an liquiden Aktiva benötigt.

Als weitere Liquiditätskennziffer wird die strukturelle Liquiditätsquote, die Net Stable Funding Ratio (NSFR), betrachtet. Die NSFR ist eine bilanzbasierte Kennzahl, die vorhandene Finanzierungsmittel den zu finanzierenden Aktiva gegenüberstellt. Die NSFR beträgt für Gruppe-1-Institute im Mittel 93,1 %; sie benötigen zusammen noch 117,0 Mrd. € an stabilen Finanzierungsmitteln, um die ab 2018 geltende Mindestquote von 100 % zu erfüllen. Die durchschnittliche NSFR der Gruppe-2-Institute liegt bei 106,6 %. Auf Einzelinstitutsbasis benötigen 25 Gruppe-2-Institute zusammen noch 23,6 Mrd. € an stabilen Finanzierungsmitteln. Seit der ersten Erhebungsrunde im Juni 2011 hat sich der Bedarf an stabilen Finanzierungsmitteln von Gruppe-1-Instituten um 44 % und von Gruppe-2-Instituten um 92,2 % verringert.

Die im Bericht erstmals enthaltene Analyse von Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Kapital- und Liquiditätskennzahlen zeigt, dass die Aufnahme von Kernkapital keinerlei negative Auswirkungen auf die regulatorischen Liquiditätsquoten der Institute hat. Die Leverage Ratio setzt zudem Anreize, Ergänzungskapital durch hochwertigeres Kernkapital zu ersetzen. Würden Institute mit Liquiditätsbedarf jedoch ihre Bilanz um die benötigten liquiden Aktiva verlängern, könnte dies aufgrund einer steigenden Engagementmessgröße zu einem erhöhten Kernkapitalbedarf führen.

Die halbjährliche Datenanalyse der Deutschen Bundesbank findet im Rahmen des sogenannten Basel III-Monitoring statt. Hierbei beobachten und analysieren der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA seit Anfang 2011 die Auswirkungen der Eigenkapitalreformen und der neuen Liquiditätsstandards für ausgewählte Institute auf halbjährlicher Basis. Die Meldungen über die Eigenkapitalquoten basieren auf dem zum 1. Januar 2014 in Kraft getretenen CRR/CRD IV Regulierungspaket, welches die europäische Umsetzung von Basel III verkörpert. Für die Bereiche Leverage Ratio und Liquidität finden weiterhin die Baseler Regelungen Anwendung, da hier die europäische Umsetzung noch nicht finalisiert wurde. Europaweit sind 364 Banken aus 23 EU-Mitgliedländer beteiligt.