EZB: Zweite Serie gezielter längerfristiger
Refinanzierungsgeschäfte (GLRG II)
Frankfurt/Main (4.5.16) – Die Europäische Zentralbank (EZB) veröffentlicht heute einen am 28. April 2016 verabschiedeten Rechtsakt zur zweiten Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG II). Die GLRG II sollen den akkommodierenden geldpolitischen Kurs der EZB verstärken und die Transmission der Geldpolitik verbessern, indem weitere Anreize für die Kreditvergabe der Banken an die Realwirtschaft gesetzt werden.
Der Beschluss EZB/2016/10 vom 28. April 2016 über die zweite Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (Decision ECB/2016/10 on a second series of targeted longer-term refinancing operations) legt die Bedingungen für eine Teilnahme an den GLRG II und andere operative Aspekte fest.
In Übereinstimmung mit der Ankündigung der GLRG II am 10. März 2016 veröffentlicht die EZB außerdem einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 vom 29. Juli 2014 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (Decision ECB/2016/11 amending Decision ECB/2014/34 on measures relating to targeted longer-term refinancing operations), der eine zusätzliche Möglichkeit der freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung ausstehender GLRG-Beträge im Juni 2016 vorsieht.
Dieser Pressemitteilung sind fünf Dokumente zu den GLRGs und GLRG II beigefügt, darunter revidierte GLRG-Kalender für die Jahre 2014, 2015 und 2016, eine aktualisierte unverbindliche Tabelle der Abwicklungstermine für die freiwilligen Rückzahlungen ausstehender GLRG-Beträge sowie ein unverbindlicher Kalender für die GLRG II.

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