DSW lässt durch die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Antrag auf
gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers für die Volkswagen AG stellen

Frankfurt/ Main (29.7.16) – Gut einen Monat nach der Hauptversammlung der Volkswagen AG hat die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V.) durch die Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft beim Landgericht Braunschweig einen Antrag auf Bestellung eines Sonderprüfers gestellt. „Die Begründung eines solchen Antrags ist relativ zeitaufwändig und rechtlich nicht trivial. Wir sind davon überzeugt, dass wir im Fall Volkswagen wie auch schon bei der Durchsetzung des gerichtlichen Sonderprüfers in Sachen Deutsche Bank AG erfolgreich sein werden“, sagt Klaus Nieding, Vorstand bei Nieding+Barth und DSW-Vizepräsident. Als möglichen Sonderprüfer schlägt die DSW die Baker Tily Roelfs AG vor. „Zwar lässt die Volkswagen AG bereits von der Anwaltskanzlei Jones Day eine interne Überprüfung der Abgasthematik durchführen, jedoch möchten die Anlegerschützer die Überprüfung von einem vollkommen unabhängigen und nicht von VW bezahlten Sonderprüfer durchführen lassen.

Auf der Hauptversammlung waren die Anlegerschützer mit ihrem Antrag auf eine Sonderprüfung noch gescheitert. „Auf Grund der Mehrheitsverhältnisse war schon vor der Hauptversammlung klar, dass das Aktionärstreffen nur der formal notwendige Aufgalopp sein würde“, sagt Nieding. Nun liege die Entscheidung beim Landgericht Braunschweig. „Wir hoffen, dass das Gericht sich uns anschließt, und den Sonderprüfer bestellt“, so Nieding weiter.

Die Klärung der offenen Fragen ist nach Überzeugung des Fachanwalts für Kapitalmarktrecht von entscheidender Bedeutung: „Die Aktionäre wollen insbesondere untersucht wissen, ob Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der Dieselthematik ihre rechtlichen Pflichten verletzt haben und wann diese Kenntnis hatten.“ Sollte dies der Fall sein, hätte das schließlich massive Auswirkungen auf die Gewinnentwicklung der kommenden Jahre. Zudem sei es wichtig zu klären, ob die Kontrollmechanismen des Autokonzerns mittlerweile so justiert sind, dass eine Wiederholung eines Skandals mit solchen finanziellen Auswirkungen unmöglich ist. Sollten die Ermittlungen ein Fehlverhalten belegen, könnten sich hieraus Regressansprüche der Gesellschaft gegen die Organe ergeben. Volkswagen sieht sich derzeit neben diversen Strafzahlungen einer Vielzahl von Schadenersatzklagen von Aktionärsseite ausgesetzt, welche Ersatz des Kursschadens verlangen.

Nieding verweist auf die von seiner Kanzlei vertretenen Schadenersatzklagen für Volkswagen-Aktionäre im Zusammenhang mit dem Dieselskandal: „Für die von uns vertretenen Forderungen über 2,5 Milliarden Euro für institutionelle und private Aktionäre sowie Anleiheinhaber sind entsprechende Feststellungen des Sonderprüfers ebenfalls von Bedeutung und dienen gleichzeitig dem Zweck, den finanziellen Schaden von der Gesellschaft auf die tatsächlich Verantwortlichen zu verlagern. Neben den bereits eingereichten Klagen gegen Volkswagen in Braunschweig und Porsche in Stuttgart wegen der verspäteten Adhoc-Meldung des Skandals, kann auch die Sonderprüfung das Vorgehen unterstützen. Wir stellen damit soweit ersichtlich das Vorgehen für die geschädigten Anleger und Aktionäre auf die breiteste Basis von allen Klägergruppen,“ so Nieding.