Spanien: Entwertung von eigenkapitalnahen Instrumenten der spanischen Banco Popular – Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus initiiert Verkauf

 

München (8.6.17) – Seit dem 1. Januar 2015 gelten einheitliche Regeln für die geordnete Abwicklung bzw. Sanierung angeschlagener europäischer Banken. Der als Single Resolution Mechanism (SRM) bezeichnete Vorgang ergänzt die Aufsicht der Großbanken der Eurozone durch die Europäische Zentralbank und gilt als wichtige Voraussetzung für die europäische Bankenunion.

 

Am 7. Juni wurde erstmalig die Entscheidung getroffen, diese Regeln anzuwenden. Die Auffassung der EZB, dass sich die spanische Banco Popular im Scheitern befindet oder dieses zumindest sehr wahrscheinlich sei, machte den Eingriff der Aufsicht erforderlich. Während zum letzten Quartalsbericht die veröffentlichten Kapitalquoten noch den regulatorischen Vorgaben genügten, scheinen dabei insbesondere der zusätzliche Abschreibungsbedarf und die prekäre Liquiditätssituation des Finanzinstituts eine ausschlaggebende Rolle gespielt zu haben.

 

In den vergangenen Tagen gab es bereits Hinweise, dass die Vorsitzende des Single Resolution Boards (SRB) Elke König entsprechende vorbereitende Maßnahmen veranlasst haben soll.

 

FUNDAMENTALE PROBLEME BEI DER BANCO POPULAR Nach weiteren notwendig gewordenen Wertberichtigungen, vor allem auf das Immobilienportfolio, verkündete die Bank einen hohen Verlust für das 1. Quartal 2017. In der Folge verringerte sich die Kernkapitalquote auf nur noch 7,33 % und eine Gesamtkapitalquote von 11,91 %, was nur 50 Basispunkte über der regulatorischen Mindestanforderung von 11,375 % lag. Ein Unterschreiten dieser Marke hätte die Kuponzahlungen auf die begebenen Contingent Convertibles (CoCos) erschwert oder verhindert.

 

 

Da der Banco Popular vergleichsweise niedrige Rückstellungen für die Problemkredite gebildet hatte, waren weitere Verluste in Höhe von mehreren Milliarden Euro zu befürchten. Die Suche nach einem Käufer für die angeschlagene Bank erwies sich als schwierig, sodass die Liquiditätslage bedrohlich wurde.

 

DIE RESOLUTION

Als einziger potenzieller Käufer verblieb die ebenfalls spanische Bank Santander. Um einen Verkauf der Banco Popular zu ermöglichen, wurde das eingezahlte Aktienkapital vollständig entwertet. Obwohl die beiden von der Banco Popular begebenen CoCos mit einem Gesamtvolumen von EUR 1,25 Mrd. vertragsgemäß erst bei Unterschreiten der Kapitalquote von 7 % bzw. 5,125 % (regulatorisches Minimum) in Aktien konvertieren sollten, entschied sich das SRB ebenfalls für eine vollständige Entwertung der beiden Anleihen. Dies entspricht der Vorgehensweise bei Erreichen des sogenannten Point of Non-Viability (PoNV), bei dem das weitere Bestehen der Bank nicht länger gesichert ist.

 

 

Andere nachrangige Anleihen, die dem Tier 2-Kapital zuzuordnen sind, wurden in die wertlos gewordenen Aktien konvertiert, sodass im Ergebnis auch hier ein vollständiger Verlust des Nominals zu verzeichnen ist. Erstrangige Anleihen und gedeckte Schuldverschreibungen werden von der Santander übernommen und erholten sich von den Kursverlusten der Vortage.

 

UNSERE EINSCHÄTZUNG

Die Maßnahmen des SRB zeigen eindrucksvoll, dass die Banken entsprechend der beschlossenen Regeln effektiv abgewickelt werden können. Sicher ist dabei einzuräumen, dass die Übernahme durch die Santander im Vergleich zu einer vollständigen Abwicklung deutlich einfacher ist. Die Entwertung von sowohl Aktien als auch Contingent Convertibles ist aus unserer Sicht unter diesen Umständen unabdingbar und stellt unter Beweis, dass der anzunehmende PoNV, bei dem die Aufsicht einschreitet, die vertraglich festgelegten Trigger-Kapitalquoten ersetzt. Weiter fällt auf, dass auch Tier 2-Anleihen, die im Vergleich zu CoCos üblicherweise deutlich niedrigere Renditen aufweisen, ebenfalls vollständig zur Verlustabsorption herangezogen wurden. D. h., alle Nachrangpapiere, Tier 1 und Tier 2, CoCos und traditionelle Nachranganleihen, wurden gleichermaßen am Verlust beteiligt.

 

Ob auch zukünftig davon auszugehen ist, dass Erstranganleihen von der Haftung ausgenommen werden, ist fraglich und mitunter von der nationalen Erfüllung der TLAC- bzw. MREL-Anforderung abhängig. Die vollumfängliche Entwertung der Aktien unterstreicht die Eignung von Put-Optionen zur Absicherung des Ausfallrisikos von CoCo-Emittenten, wie dies von Assenagon regelmäßig ein- und umgesetzt wird.

 

Die idiosynkratischen Probleme der Banco Popular waren seit einiger Zeit erkennbar. Dementsprechend waren die von Assenagon verantworteten Anleihefonds zu keinem Zeitpunkt in Eigen- oder Fremdkapital der Bank investiert.

 

FAZIT: ZIEL EINER GEORDNETEN ABWICKLUNG WURDE ERREICHT und ANSTECKUNGSEFFEKTE erfolgreich VERMIEDEN Da es sich hier um ein isoliertes Ereignis handelt, waren keine nennenswerten branchenweiten Ansteckungseffekte zu beobachten. Die Auswirkungen auf den Gesamtmarkt blieben überschaubar. Nach anfänglichen, leichten Verlusten erholten sich die meisten CoCos schnell.

 

Insofern hat sich der Bankenabwicklungsmechanismus bewährt und sein eigentliches Ziel, nämlich die Verhinderung einer ungeordneten Insolvenz mit weitreichenden Schäden auch für andere Finanzinstitute und die gesamte Wirtschaft, erreicht.

 

 

 

 

 

Über Assenagon

Assenagon ist ein auf die Steuerung von Kapitalmarktrisiken spezialisierter europäischer Asset Manager. Seit der Gründung im Jahr 2007 haben institutionelle Investoren dem Unternehmen ein Vermögen von mehr als 20 Milliarden Euro anvertraut. Das Unternehmen bietet umfassendes Management von Risiken im Fondsmantel an und orientiert sich am Bedarf von Kapitalanlegern, Erträge mit vorgegebenen Risikobudgets zu erwirtschaften. Der zweite Schwerpunkt liegt auf maßgeschneiderten Dienstleistungen, die sich über die gesamte Prozesskette des Risiko-Managements erstrecken: Angefangen bei der Bewertung von Risiken über die Analyse von Rendite-/Risiko-Profilen sowie die Identifikation und Umsetzung von Investmentchancen an regulierten Märkten bis hin zu Collateral Management.