Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken: Regulierung von Vergütungssystemen 

Berlin (4.2.15) – Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, hat heute den Jahresbericht 2013 – 2014 der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken veröffentlicht und blickt darin auf die Tarifverhandlungen im Bankgewerbe und den erreichten Tarifabschluss zurück. Der thematische Schwerpunkt der Broschüre liegt daneben auf der Regulierung von Vergütungssystemen in Banken. Besondere Aufmerksamkeit finden auch die arbeitsrechtlichen Schwerpunkte in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Prof. Dr. Liane Buchholz, VÖB-Hauptgeschäftsführerin: „Die Vergütung in den Banken ist nicht mehr ausschließlich ein personalspezifisches Thema. Seit einiger Zeit beeinflusst die bankaufsichtliche Regulierung die Ausgestaltung der Vergütungssysteme in den Kreditinstituten. Dementsprechend betrachten wir das Thema Vergütung sowohl aus arbeits- und tarifrechtlicher Sicht als auch in bankaufsichtsrechtlicher Hinsicht, um unsere Mitglieder optimal in diesen Fragen unterstützen zu können. Der Wettbewerb um junge Talente wird für die gesamte Kreditwirtschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen. Daher werden wir unser Leistungsspektrum für die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken differenzieren und erweitern. Wir wollen unsere Leistungen für die Tarifgemeinschaft weiterentwickeln, um unsere Mitglieder bei einer erfolgreichen und zukunftsfähigen Personalpolitik zu unterstützen.“

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB, übt als einziger kreditwirtschaftlicher Verband auch die Funktion eines Arbeitgeberverbandes für seine Mitgliedsinstitute aus. Die tarifrechtlichen Aufgaben, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen, werden von der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wahrgenommen. Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 50 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 70.000 Beschäftigten an. Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen.