München/Berlin (20.2.15) – Die CSU muss an der Regionalisierung der Erbschaftsteuer festhalten. Gestern wurden in Berlin informell die neuen Vorschläge des Bundesfinanzministers zur Reform der Erbschafsteuer be-kannt. Diese Vorschläge gehen mit keinem Wort auf die Forderung der CSU ein, die Regelung der Erbschaftsteuer den Ländern zu übertragen.

Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die ausschließlich in die Länderkassen fließt. Deshalb sollten künftig die Länder selbst den gesetzlichen Rahmen bestimmen. Wenn der Bundesfinanzminister mit seinen Plänen nicht scheitern will, muss er sich dem Vorschlag einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer öffnen, Die Erbschafsteuer ist eine Steuer, die von den Ländern selbst festgelegt werden sollte.

Die CSU setzt sich seit Langem für eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer ein:

  • So sagte der Bayerische Finanzminister Markus Söder am 25.01.15 in der „Welt am Sonntag“: „Deswegen beharren wir auf unserem Vorschlag, die Erbschaftsteuer zu regi-onalisieren. Wir würden dann die Erbschaftsteuer langsam absenken und am Ende den-noch mehr Steuern einnehmen, weil wir damit mehr Unternehmen nach Bayern locken.“ Gegenüber Merkur Online hatte er bereits zuvor verdeutlicht: „Steuerwettbewerb ist grundsätzlich etwas Sinnvolles.“

 

Im Beschluss der CSU-Landesgruppe vom 08.01.15 heißt es: „Wir setzen uns weiter für eine Regionalisierung von Grund- und Erbschaftsteuer ein. Es ist nur folgerichtig, dass Steuern, die den Ländern oder Kommunen zustehen, auch von den Ländern selbst bestimmt werden.“

 

  • Der CSU-Parteivorsitzende Horst Seehofer sagte am 18.12.14 der „Passauer Neuen Presse“: „Unsere Marschrichtung ist, dass wir die Spielräume, die uns das Bundesverfas-sungsgericht lässt, soweit wie möglich ausschöpfen.“

 

  • Im Beschluss des CSU-Parteitags vom 12./13.12.14 heißt es: „Da das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer alleine den Ländern zukommt, sollen die Länder durch eigenständige Regelung der Steuersätze und persönlichen Freibeträge auch über die Höhe der Erb-schaftsteuer bestimmen können.“

 

  • Im Beschlussbuch zum Parteitag 2013 vom 22./23.11.13 steht zu lesen: „Wir wollen die Erbschaftsteuer zur Ländersache machen. Das Aufkommen aus der Erbschaftsteuer steht bereits jetzt den Ländern zu. Deshalb sollen die Länder auch über die Höhe der Erbschafts-teuer selbst bestimmen können.“

 

  • Am 07.09.13 sagte Horst Seehofer im Interview mit dem „Bayernkurier“: „Ich will, dass wir in Bayern die Angelegenheiten, die uns vor Ort betreffen, selbst regeln können. Ich denke da zum Beispiel an die Höhe der Erbschaftsteuer.“

 

  • Im Bayernplan 2013-2018 steht geschrieben: „Erbschaftsteuer regionalisieren: Wir wollen nach einer Regionalisierung die Erbschaftsteuer in Bayern entbürokratisieren und reduzieren.“.

 

Die aufgeführten Beispiele – die sich umfänglich fortsetzen ließen – sind Belege für die Entschlossenheit der CSU und ihrer Führung, die Erbschaftsteuer zu regionalisieren, nachdem die gesetzgeberischen Maß-nahmen des Bundes nun zum wiederholten Mal vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig be-anstandet worden sind.