CW Frankfurt/Main (20.2.15) – Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, liefert jetzt von dieser Sitzung eine 22 Seiten starke Zusammenfassung, in der aber nur die EZB- Ratsherren Coeuré und Praet namentlich erwähnt werden. Der Repräsentant des größten Anteilseigners bei der EZB, Bundesbankpräsident Jens Weidmann, hat wohl eine Stimme aber leider nicht eine, die dem Kapitalanteil der Bundesbank entsprechen würde, obendrein hat er offenbar kein Gehör gefunden. Auf jeden Fall wird nichts dazu dokumentiert. Die Zusammenfassung hat folgende Kapitel:
1. Überblick über die finanziellen, wirtschaftlichen und monetären Entwicklungen sowie die geldpolitischen Optionen
Finanzmarktentwicklungen
Internationales Umfeld und wirtschaftliche und monetäre Entwicklungen im Euroraum
Geldpolitische Erwägungen und Handlungsoptionen
2. Diskussion und geldpolitische Beschlüsse des EZB-Rats
Wirtschaftliche und monetäre Analyse
Geldpolitischer Kurs und geldpolitische Überlegungen
Geldpolitische Beschlüsse und Kommunikation
Wir dokumentieren wörtlich das letzte Kapitel unter Punkt 2:
Geldpolitische Beschlüsse und Kommunikation
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Meinungsäußerungen der EZB-Ratsmitglieder gelangte der Präsident zu dem Schluss, dass eine große Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder einen Beschluss zur Einführung eines erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten befürwortet, welches sich auf die bereits bestehenden Ankaufprogramme für Asset-Backed Securities und gedeckte Schuldverschreibungen sowie auf Ankäufe in Euro denominierter Wertpapiere von Staaten des Euroraums, Emittenten mit Förderauftrag und bestimmten internationalen und supranationalen Organisationen erstreckt. Das Programm soll im März 2015 beginnen und monatliche Ankäufe in Höhe von 60 Mrd € beinhalten. Diese sollen bis Ende September 2016 und in jedem Fall so lange erfolgen, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die im Einklang mit seinem Ziel steht, mittelfristig Inflationsraten von unter, aber nahe 2 % zu erreichen.
Hinsichtlich der Risikoteilung kam man überein, dass für 20 % des Gesamtvolumens der zusätzlichen Ankäufe von Vermögenswerten die Teilung hypothetischer Verluste gelten soll. Hiervon betroffen sind zu 12 % von den NZBen getätigte Zusatzkäufe von Anleihen supranationaler Organisationen und zu 8 % der Bestand der EZB an zusätzlich angekauften Vermögenswerten.
Außerdem wurde beschlossen, den Zinssatz für die verbleibenden sechs GLRGs in Höhe des zum Zeitpunkt der Durchführung des betreffenden GLRG geltenden Zinssatzes für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems festzusetzen.
Zu den Leitzinsen wurde entschieden, dass der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität unverändert bei 0,05 %, 0,30 % und -0,20 % belassen werden.

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