Frankfurt/Main (5.3.15) – Die EZB nimmt das heutige (4.3.15) Urteil des Gerichts der Europäischen Union zur Standortpolitik für zentrale Kontrahenten (CCPs) als Teil des Rahmenwerks zur Überwachungspolitik des Eurosystems zur Kenntnis.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die Standortpolitik der EZB verbindlichen Charakter habe und dass die EZB gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine eigenständige Regulierungsbefugnis für sämtliche Clearingsysteme besitze.
CCPs spielen für das Funktionieren der Finanzmärkte eine immer wichtigere Rolle. Sie erleichtern den Handel an den Derivate- und Aktienmärkten und sorgen für ein effizientes und stabiles Finanzsystem. Die EZB ist weiterhin von der Bedeutung einer wirksamen Überwachung von CCPs zur Wahrung der Finanzstabilität und von der Notwendigkeit einer Stärkung der internationalen Zusammenarbeit auf diesem Gebiet überzeugt.
Die EZB verpflichtet sich auch in Zukunft uneingeschränkt, im Einklang mit den von CPMI/IOSCO formulierten Prinzipien für Finanzmarktinfrastrukturen die behördliche Zusammenarbeit bei den CCPs zu verbessern, die im grenzüberschreitenden Bereich erhebliche Auswirkungen auf das systemische Risiko aufweisen.
Insbesondere werden sich die EZB und die Bank of England weiterhin um einen koordinierten und einheitlichen Ansatz bemühen, um das gemeinsame Ziel der Finanzstabilität zu erreichen und ein reibungsloses Funktionieren der Finanzmarktinfrastrukturen zu gewährleisten.
Die EZB wird das Urteil des Gerichts sorgfältig prüfen und im Anschluss daran unverzüglich über das weitere Vorgehen entscheiden.

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