BdSt: So könnten Familien entlastet werden
Berlin (23.4.15) – Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ruft die Abgeordneten des Deutschen Bundestags auf, sich auf einen höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zu verständigen. „Heute hat das Parlament die Möglichkeit, den Alleinerziehenden entgegenzukommen und sie steuerlich zu entlasten“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. „Ihren Sonntagsreden müssen die Politiker jetzt Taten folgen lassen!“
Der Betrag sollte dringend angepasst werden, weil er seit dem Jahr 2004 unverändert besteht. Die Koalitionsspitzen hatten sich in der vergangenen Woche darauf geeinigt, den Betrag von 1.308 Euro auf 1.908 Euro pro Jahr anzuheben. Da es sich um einen Freibetrag handelt, werden die jährlichen Einkünfte nur auf dem Papier um 600 Euro gesenkt und dann die Einkommensteuer berechnet. Bei den Steuerzahlern kommt also nur ein Teil der 600 Euro an. Nach Berechnungen des Deutschen Steuerzahlerinstituts kann ein Alleinstehender mit einem Kind maximal mit 270 Euro im Jahr entlastet werden, wenn der Bundestag auch den geplanten Änderungen bei Grund- sowie Kinderfreibetrag zustimmt.
Heute debattiert der Bundestag zugleich über die Anhebung wichtiger Steuerfreibeiträge wie Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag. Beide Beträge muss der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2015 anheben, dies geht aus dem Existenzminimumbericht hervor. Allerdings erhöht der Gesetzgeber die genannten Beträge nur um die verfassungsrechtlich gebotenen Mindestwerte. BdSt-Präsident Holznagel kritisiert: „Die Anhebung des Grundfreibetrags von gerade einmal 118 Euro pro Jahr ist gering. Die Steuerzahler erwarten mehr!“

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